Erfolgsbasiert · keine Erfolgsquoten-Versprechen

Kooperationen · Steuerkanzleien & Partner

Die Forschungszulage für Ihre Mandanten – wir übernehmen den BSFZ-Teil.

Zulagenlotse kooperiert mit Steuerkanzleien beim anspruchsvollen BSFZ-Teil der Forschungszulage – als White-Label im Hintergrund für Ihre Mandanten oder gegen Empfehlungsvergütung. Ihre Kanzlei bleibt der steuerliche Berater; auf Wunsch übernehmen wir das gesamte Verfahren inkl. Stufe 2 (Rundum-Paket) – erfolgsbasiert, immer 10 %.

Die Ausgangslage

Ein starkes Thema – aber ein Spezialhandwerk.

Die Forschungszulage ist für viele Mandanten hochattraktiv: bis zu 35 % der FuE-Aufwendungen, rückwirkend beantragbar, mit Rechtsanspruch.

Doch der Erfolg entscheidet sich in Stufe 1 – der BSFZ-Bescheinigung. Dort scheitern viele Erstanträge an der „Forschungssprache“, an der Abgrenzung förderfähiger Tätigkeiten und an den knappen Portal-Zeichenlimits. Dieses Spezialwissen dauerhaft in der Kanzlei aufzubauen, lohnt sich selten.

Genau hier setzen wir an: Sie erkennen das Potenzial bei Ihren Mandanten – wir liefern die BSFZ-Expertise. Sauber getrennt, ohne Konflikt.

Warum getrennt besser ist

  • Wir machen keine Steuerberatung – kein Wettbewerb um Ihre Mandate
  • Die Geltendmachung beim Finanzamt bleibt Ihre steuerliche Kernleistung
  • Haftung und Nachweisqualität für den BSFZ-Antrag liegen beim Spezialisten
  • Vertraglicher Mandantenschutz von Anfang an
Zwei Kooperationsmodelle

So können wir zusammenarbeiten

Ob Sie die Forschungszulage selbst als Leistung anbieten oder Mandanten einfach weiterempfehlen möchten – beide Wege sind fair und transparent geregelt.

White-Label

Komplettübernahme im Hintergrund

Wir übernehmen den kompletten BSFZ-Teil für Ihre Mandanten – im Hintergrund. Sie bleiben der Ansprechpartner, Ihr Mandant hat keinen Zusatzaufwand.

  • Wir strukturieren das FuE-Vorhaben und erstellen den prüfleitfaden-konformen BSFZ-Antrag
  • Kommunikation wahlweise über Ihre Kanzlei (White-Label) oder direkt mit dem Mandanten
  • Sie behalten die Mandantenbeziehung und die steuerliche Geltendmachung
  • Erfolgsbasiert – Ihr Mandant zahlt erst bei tatsächlichem Mittelzufluss

Passt für: Kanzleien, die die Forschungszulage aktiv anbieten wollen, ohne eigenes BSFZ-Spezialwissen aufzubauen.

Als Partner starten
Provision

Empfehlung gegen Vergütung

Sie erkennen bei einem Mandanten Förderpotenzial und leiten ihn an uns weiter. Wir übernehmen – Sie erhalten eine faire Empfehlungsvergütung je erfolgreichem Fall.

  • Unverbindliche Weiterleitung – wir übernehmen Erstkontakt und Förder-Check
  • Transparente, im Vorfeld vereinbarte Vergütung pro zustande gekommener Zusammenarbeit
  • Kein Aufwand für Sie – wir halten Sie über den Stand auf dem Laufenden
  • Mandantenschutz: Wir werben Ihre Mandanten nicht ab und bleiben in unserer Rolle

Passt für: Kanzleien, die Mandanten mit FuE-Aktivität haben, den Antrag aber nicht selbst begleiten möchten.

Mandant empfehlen
So läuft's

Die Zusammenarbeit in fünf Schritten

  1. Kennenlernen & Rahmen abstecken

    In einem kurzen, unverbindlichen Gespräch klären wir das passende Modell (Komplettübernahme oder Empfehlung) und die Konditionen.

  2. Mandant identifizieren

    Sie erkennen bei einem Mandanten FuE-Aktivität. Ein kostenloser Förder-Check zeigt, ob und in welcher Höhe sich ein Antrag lohnt.

  3. Wir übernehmen den BSFZ-Teil

    Wir strukturieren das Vorhaben und erstellen den prüfleitfaden-konformen BSFZ-Antrag – im Hintergrund oder in direkter Abstimmung, ganz wie vereinbart.

  4. Steuerliche Geltendmachung

    Die Geltendmachung beim Finanzamt übernehmen Sie als Kanzlei – oder auf Wunsch koordinieren wir das gesamte Verfahren als Rundum-Paket (in Kooperation mit einer Partnerkanzlei).

  5. Transparente Abrechnung

    Erfolgsbasierte Abrechnung beim Mandanten bzw. die vereinbarte Empfehlungsvergütung an Ihre Kanzlei – nachvollziehbar und fair.

Ihre Vorteile

Was die Kooperation Ihrer Kanzlei bringt

Zusatzertrag ohne Mehraufwand

Ob Empfehlungsvergütung oder gemeinsame Betreuung – Sie erschließen eine neue Ertragsquelle, ohne Kapazität für ein Spezialthema aufzubauen.

Zufriedene Mandanten

Ihre Mandanten sichern sich eine attraktive Förderung – über Sie als Impulsgeber. Das stärkt die Bindung an Ihre Kanzlei.

Kein Spezial-Know-how nötig

Prüfleitfaden, „Forschungssprache“, Portal-Zeichenlimits: Das anspruchsvolle BSFZ-Handwerk übernehmen wir.

Klare Abgrenzung – kein Konflikt

Wir leisten keine Steuerberatung. Sie bleiben der steuerliche Berater; wir steuern nur den spezialisierten BSFZ-Teil bei.

Mandantenschutz

Vertraglich zugesichert: Wir werben Ihre Mandanten nicht ab und treten nur im vereinbarten Rahmen auf.

Radikale Transparenz

Klare Konditionen, ehrliche Einschätzung der Förderfähigkeit, keine unbelegten Erfolgsquoten – gegenüber Ihnen und Ihren Mandanten.

Klare Rollenverteilung

Wer macht was?

Wir ergänzen Ihre Kanzlei, wir konkurrieren nicht mit ihr. Die Aufgaben sind sauber getrennt – so bleibt jede Seite in ihrer Kernkompetenz.

WerÜbernimmt
Ihre Steuerkanzlei Steuerliche Beratung, Mandantenbeziehung, Geltendmachung der Zulage beim Finanzamt (ELSTER).
Zulagenlotse BSFZ-Bescheinigungsverfahren, FuE-Strukturierung und prüfleitfaden-konforme Antragsvorbereitung.

Rundum-Paket auf Wunsch

Hat ein Mandant keine Steuerberatung oder soll das komplette Verfahren aus einer Hand laufen? Dann übernehmen wir gemeinsam mit unseren Partner-Steuerkanzleien auch Stufe 2 – der Mandant hat nur einen Ansprechpartner.

10 %

erfolgsbasiert, für das Rundum-Paket inkl. steuerlicher Geltendmachung – derselbe Satz wie für den BSFZ-Teil allein, kein Aufpreis für Stufe 2.

Vertraulichkeit & Datenschutz

Passend zu Ihrer Verschwiegenheitspflicht.

Als Steuerkanzlei unterliegen Sie der berufsrechtlichen Verschwiegenheit – Mandantendaten an einen Dritten weiterzugeben, will sauber geregelt sein. Genau darauf ist die Zusammenarbeit von Anfang an ausgelegt: Informationen fließen nur geschützt und nur auf klarer Rechtsgrundlage.

So schützen wir die Daten Ihrer Mandanten

  • Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) als Standard – vor der ersten Weitergabe von Informationen
  • Weitergabe nur mit Einwilligung des Mandanten – Sie handeln nie ohne dessen Zustimmung
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, wo eine Auftragsverarbeitung vorliegt
  • Datensparsamkeit: Wir fragen nur ab, was der BSFZ-Antrag wirklich braucht
  • Keine Weitergabe an Dritte, keine Nutzung zu fremden Zwecken

Häufige Fragen zur Kooperation

Konkurrieren Sie mit meiner Kanzlei?

Nein. Wir leisten keine Steuerberatung. Unsere Leistung ist der spezialisierte BSFZ-Teil (Bescheinigung und Antragsvorbereitung). Die steuerliche Beratung und die Geltendmachung beim Finanzamt bleiben bei Ihnen. Ein vertraglicher Mandantenschutz stellt sicher, dass wir Ihre Mandanten nicht abwerben.

Was kostet die Kooperation meine Mandanten?

Erfolgsbasiert 10 % der tatsächlich zugeflossenen Fördersumme, fällig erst bei Mittelzufluss – für den BSFZ-Teil ebenso wie für ein Rundum-Paket inklusive steuerlicher Geltendmachung (in Kooperation mit einer Partnerkanzlei). Für Stufe 2 fällt kein Aufpreis an. Kein Fixhonorar, kein Vorabrisiko.

Können Sie auch die Geltendmachung beim Finanzamt übernehmen?

Ja – gemeinsam mit unseren Partner-Steuerkanzleien. Auf Wunsch koordinieren wir das gesamte Verfahren, sodass Ihr Mandant nur einen Ansprechpartner hat. Die vorbehaltene steuerliche Tätigkeit erbringt dabei stets eine Steuerberatung.

Wie werde ich als empfehlende Kanzlei vergütet?

Sie erhalten eine im Vorfeld transparent vereinbarte Vergütung je zustande gekommener Zusammenarbeit. Die genaue Ausgestaltung stimmen wir individuell und rechtssicher mit Ihnen ab.

Wie passt das zu meiner Verschwiegenheitspflicht?

Ihre berufsrechtliche Verschwiegenheit bleibt gewahrt. Bevor Informationen fließen, schließen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Mandantendaten geben Sie ausschließlich mit Einwilligung des Mandanten weiter – wir handeln nie ohne dessen Zustimmung. Wo eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Wir arbeiten datensparsam und fragen nur ab, was der BSFZ-Antrag wirklich braucht.

Wer trägt die Verantwortung für den BSFZ-Antrag?

Die prüfleitfaden-konforme Strukturierung und Vorbereitung des BSFZ-Antrags verantworten wir als Spezialist. Die steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt und deren Verantwortung bleiben bei Ihrer Kanzlei (bzw. einer Partnerkanzlei). Die genaue Aufgaben- und Verantwortungsaufteilung hält die Kooperationsvereinbarung schriftlich fest – so weiß jede Seite, wofür sie einsteht.

Welche Mandanten passen?

Unternehmen jeder Größe und Rechtsform mit eigener Entwicklung oder Auftragsforschung – von Software und Maschinenbau über Medizintechnik bis zu technischen Dienstleistern. Entscheidend ist ein Vorhaben mit Neuartigkeit, technischem Risiko und Planmäßigkeit.

Wie starten wir eine Zusammenarbeit?

Schreiben Sie uns kurz über das Formular unten oder rufen Sie an. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir das passende Modell und die Konditionen und stellen Ihnen die nötigen Unterlagen bereit.

Kooperation anfragen

Lassen Sie uns über eine Zusammenarbeit sprechen.

Schildern Sie uns kurz, welches Modell für Ihre Kanzlei interessant ist. Wir melden uns mit einem unverbindlichen Vorschlag und den passenden Konditionen.

  • Unverbindlich & vertraulich
  • Individuelle, faire Konditionen
  • Mandantenschutz vertraglich zugesichert

Sie sprechen direkt mit dem Spezialisten: Hinter dem BSFZ-Teil steht Simon Hebestreit, Gründer von Zulagenlotse – kein Vertriebsteam, kein Callcenter. Ein fester Ansprechpartner für Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten.

Lieber direkt?

E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 174 6197639

Kooperationsanfrage

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