Die Forschungszulage für Ihre Mandanten – wir übernehmen den BSFZ-Teil.
Zulagenlotse kooperiert mit Steuerkanzleien beim anspruchsvollen BSFZ-Teil der Forschungszulage – als White-Label im Hintergrund für Ihre Mandanten oder gegen Empfehlungsvergütung. Ihre Kanzlei bleibt der steuerliche Berater; auf Wunsch übernehmen wir das gesamte Verfahren inkl. Stufe 2 (Rundum-Paket, 15 %).
Ein starkes Thema – aber ein Spezialhandwerk.
Die Forschungszulage ist für viele Mandanten hochattraktiv: bis zu 35 % der FuE-Aufwendungen, rückwirkend beantragbar, mit Rechtsanspruch.
Doch der Erfolg entscheidet sich in Stufe 1 – der BSFZ-Bescheinigung. Dort scheitern viele Erstanträge an der „Forschungssprache“, an der Abgrenzung förderfähiger Tätigkeiten und an den knappen Portal-Zeichenlimits. Dieses Spezialwissen dauerhaft in der Kanzlei aufzubauen, lohnt sich selten.
Genau hier setzen wir an: Sie erkennen das Potenzial bei Ihren Mandanten – wir liefern die BSFZ-Expertise. Sauber getrennt, ohne Konflikt.
Warum getrennt besser ist
- Wir machen keine Steuerberatung – kein Wettbewerb um Ihre Mandate
- Die Geltendmachung beim Finanzamt bleibt Ihre steuerliche Kernleistung
- Haftung und Nachweisqualität für den BSFZ-Antrag liegen beim Spezialisten
- Vertraglicher Mandantenschutz von Anfang an
So können wir zusammenarbeiten
Ob Sie die Forschungszulage selbst als Leistung anbieten oder Mandanten einfach weiterempfehlen möchten – beide Wege sind fair und transparent geregelt.
Komplettübernahme im Hintergrund
Wir übernehmen den kompletten BSFZ-Teil für Ihre Mandanten – im Hintergrund. Sie bleiben der Ansprechpartner, Ihr Mandant hat keinen Zusatzaufwand.
- Wir strukturieren das FuE-Vorhaben und erstellen den prüfleitfaden-konformen BSFZ-Antrag
- Kommunikation wahlweise über Ihre Kanzlei (White-Label) oder direkt mit dem Mandanten
- Sie behalten die Mandantenbeziehung und die steuerliche Geltendmachung
- Erfolgsbasiert – Ihr Mandant zahlt erst bei tatsächlichem Mittelzufluss
Passt für: Kanzleien, die die Forschungszulage aktiv anbieten wollen, ohne eigenes BSFZ-Spezialwissen aufzubauen.
Als Partner startenEmpfehlung gegen Vergütung
Sie erkennen bei einem Mandanten Förderpotenzial und leiten ihn an uns weiter. Wir übernehmen – Sie erhalten eine faire Empfehlungsvergütung je erfolgreichem Fall.
- Unverbindliche Weiterleitung – wir übernehmen Erstkontakt und Förder-Check
- Transparente, im Vorfeld vereinbarte Vergütung pro zustande gekommener Zusammenarbeit
- Kein Aufwand für Sie – wir halten Sie über den Stand auf dem Laufenden
- Mandantenschutz: Wir werben Ihre Mandanten nicht ab und bleiben in unserer Rolle
Passt für: Kanzleien, die Mandanten mit FuE-Aktivität haben, den Antrag aber nicht selbst begleiten möchten.
Mandant empfehlenDie Zusammenarbeit in fünf Schritten
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Kennenlernen & Rahmen abstecken
In einem kurzen, unverbindlichen Gespräch klären wir das passende Modell (Komplettübernahme oder Empfehlung) und die Konditionen.
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Mandant identifizieren
Sie erkennen bei einem Mandanten FuE-Aktivität. Ein kostenloser Förder-Check zeigt, ob und in welcher Höhe sich ein Antrag lohnt.
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Wir übernehmen den BSFZ-Teil
Wir strukturieren das Vorhaben und erstellen den prüfleitfaden-konformen BSFZ-Antrag – im Hintergrund oder in direkter Abstimmung, ganz wie vereinbart.
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Steuerliche Geltendmachung
Die Geltendmachung beim Finanzamt übernehmen Sie als Kanzlei – oder auf Wunsch koordinieren wir das gesamte Verfahren als Rundum-Paket (in Kooperation mit einer Partnerkanzlei).
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Transparente Abrechnung
Erfolgsbasierte Abrechnung beim Mandanten bzw. die vereinbarte Empfehlungsvergütung an Ihre Kanzlei – nachvollziehbar und fair.
Was die Kooperation Ihrer Kanzlei bringt
Zusatzertrag ohne Mehraufwand
Ob Empfehlungsvergütung oder gemeinsame Betreuung – Sie erschließen eine neue Ertragsquelle, ohne Kapazität für ein Spezialthema aufzubauen.
Zufriedene Mandanten
Ihre Mandanten sichern sich eine attraktive Förderung – über Sie als Impulsgeber. Das stärkt die Bindung an Ihre Kanzlei.
Kein Spezial-Know-how nötig
Prüfleitfaden, „Forschungssprache“, Portal-Zeichenlimits: Das anspruchsvolle BSFZ-Handwerk übernehmen wir.
Klare Abgrenzung – kein Konflikt
Wir leisten keine Steuerberatung. Sie bleiben der steuerliche Berater; wir steuern nur den spezialisierten BSFZ-Teil bei.
Mandantenschutz
Vertraglich zugesichert: Wir werben Ihre Mandanten nicht ab und treten nur im vereinbarten Rahmen auf.
Radikale Transparenz
Klare Konditionen, ehrliche Einschätzung der Förderfähigkeit, keine unbelegten Erfolgsquoten – gegenüber Ihnen und Ihren Mandanten.
Wer macht was?
Wir ergänzen Ihre Kanzlei, wir konkurrieren nicht mit ihr. Die Aufgaben sind sauber getrennt – so bleibt jede Seite in ihrer Kernkompetenz.
| Wer | Übernimmt |
|---|---|
| Ihre Steuerkanzlei | Steuerliche Beratung, Mandantenbeziehung, Geltendmachung der Zulage beim Finanzamt (ELSTER). |
| Zulagenlotse | BSFZ-Bescheinigungsverfahren, FuE-Strukturierung und prüfleitfaden-konforme Antragsvorbereitung. |
Rundum-Paket auf Wunsch
Hat ein Mandant keine Steuerberatung oder soll das komplette Verfahren aus einer Hand laufen? Dann übernehmen wir gemeinsam mit unseren Partner-Steuerkanzleien auch Stufe 2 – der Mandant hat nur einen Ansprechpartner.
15 %
erfolgsbasiert, für das Rundum-Paket inkl. steuerlicher Geltendmachung (statt 10 % für den BSFZ-Teil allein).
Häufige Fragen zur Kooperation
Konkurrieren Sie mit meiner Kanzlei?
Nein. Wir leisten keine Steuerberatung. Unsere Leistung ist der spezialisierte BSFZ-Teil (Bescheinigung und Antragsvorbereitung). Die steuerliche Beratung und die Geltendmachung beim Finanzamt bleiben bei Ihnen. Ein vertraglicher Mandantenschutz stellt sicher, dass wir Ihre Mandanten nicht abwerben.
Was kostet die Kooperation meine Mandanten?
Der BSFZ-Teil ist erfolgsbasiert: 10 % der tatsächlich zugeflossenen Fördersumme, fällig erst bei Mittelzufluss. Wünschen Sie ein Rundum-Paket inklusive steuerlicher Geltendmachung (in Kooperation mit einer Partnerkanzlei), sind es 15 %. Kein Fixhonorar, kein Vorabrisiko.
Können Sie auch die Geltendmachung beim Finanzamt übernehmen?
Ja – gemeinsam mit unseren Partner-Steuerkanzleien. Auf Wunsch koordinieren wir das gesamte Verfahren, sodass Ihr Mandant nur einen Ansprechpartner hat. Die vorbehaltene steuerliche Tätigkeit erbringt dabei stets eine Steuerberatung.
Wie werde ich als empfehlende Kanzlei vergütet?
Sie erhalten eine im Vorfeld transparent vereinbarte Vergütung je zustande gekommener Zusammenarbeit. Die genaue Ausgestaltung stimmen wir individuell und rechtssicher mit Ihnen ab.
Welche Mandanten passen?
Unternehmen jeder Größe und Rechtsform mit eigener Entwicklung oder Auftragsforschung – von Software und Maschinenbau über Medizintechnik bis zu technischen Dienstleistern. Entscheidend ist ein Vorhaben mit Neuartigkeit, technischem Risiko und Planmäßigkeit.
Wie starten wir eine Zusammenarbeit?
Schreiben Sie uns kurz über das Formular unten oder rufen Sie an. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir das passende Modell und die Konditionen und stellen Ihnen die nötigen Unterlagen bereit.
Lassen Sie uns über eine Zusammenarbeit sprechen.
Schildern Sie uns kurz, welches Modell für Ihre Kanzlei interessant ist. Wir melden uns mit einem unverbindlichen Vorschlag und den passenden Konditionen.
- Unverbindlich & vertraulich
- Individuelle, faire Konditionen
- Mandantenschutz vertraglich zugesichert
Lieber direkt?
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 174 6197639