Forschungszulage berechnen
Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen FuE-Kosten (KMU: 35 %), bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. € pro Jahr – für KMU bis zu 4.200.000 € jährlich. Dieser Rechner schätzt Ihre Höhe in unter zwei Minuten, ohne Anmeldung.
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Unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Angaben. Keine Zusage, keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des StBerG. Maßgeblich sind FZulG/BSFZ. Vereinfacht: Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (§ 3 Abs. 3a) sind nicht enthalten; die De-minimis-Grenze für Eigenleistung (§ 3 Abs. 3 S. 1 u. 2 i.V.m. § 9 Abs. 5) und die Konzern-Höchstbeträge (§ 3 Abs. 6, § 4 Abs. 3) bleiben unberücksichtigt – die genaue Zuordnung prüfen wir individuell. Stand: Juli 2026.
So funktioniert die Berechnung der Forschungszulage
Die Forschungszulage-Berechnung erfolgt Schritt für Schritt in drei Stufen:
- Förderfähige Aufwendungen = FuE-Personalkosten + anteilige Auftragsforschung (60 % / 70 %) + Eigenleistung (bis 2.080 h × pauschalem Stundensatz) + die 20-%-Gemeinkostenpauschale, sofern das Vorhaben nach dem 31.12.2025 begonnen hat.
- Bemessungsgrundlage = förderfähige Aufwendungen, gedeckelt auf 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr.
- Forschungszulage = Bemessungsgrundlage × Fördersatz (25 %, für KMU 35 %).
Forschungszulage = Bemessungsgrundlage × Fördersatz
Drei komplett durchgerechnete Fälle finden Sie unter Forschungszulage Berechnung an Beispielen.
Beispielrechnung (KMU, Vorhaben ab 2026)
| 5 FuE-Mitarbeitende × 70.000 € × 80 % | 280.000 € |
| Auftragsforschung 50.000 € × 70 % | 35.000 € |
| Gemeinkostenpauschale (20 %) | 63.000 € |
| Bemessungsgrundlage | 378.000 € |
| Fördersatz KMU | 35 % |
| Forschungszulage / Jahr | 132.300 € |
Vereinfachtes Beispiel, unverbindlich. Annahme: Das Vorhaben hat nach dem 31.12.2025 begonnen – nur dann gibt es die Gemeinkostenpauschale. Stand: Juli 2026.
Fördersätze & Grenzen im Zeitverlauf
Drei Zeitpunkte bestimmen die Höhe – und sie können auseinanderfallen: der Aufwendungszeitpunkt (Fördersatz und Deckel), der Beginn des Vorhabens (20-%-Gemeinkostenpauschale – nur für Vorhaben ab dem 01.01.2026) und die Auftragserteilung (60 % oder 70 % der Auftragsforschung).
| Zeitraum | Satz | KMU-Satz | Max. Bemessungsgrundlage | Auftragsforschung | Eigenleistung | Gemeinkosten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufwendungszeitpunkt 01.07.2020 – 27.03.2024 | 25 % | 25 % | 4 Mio. € | 60 % | 40 €/h | – |
| Aufwendungszeitpunkt 28.03.2024 – 31.12.2025 | 25 % | 35 % | 10 Mio. € | 60 % / 70 % | 70 €/h | – |
| Aufwendungszeitpunkt ab 01.01.2026 | 25 % | 35 % | 12 Mio. € | 60 % / 70 % | 100 €/h | 20 % |
Mehr zu den Sätzen und zum Deckel: Höhe & Fördersätze. Drei durchgerechnete Fälle zeigt die Beispielrechnung, den großen Überblick der Leitfaden. Noch unsicher, ob Ihr Vorhaben überhaupt förderfähig ist? Der Förderfähigkeits-Schnelltest gibt in 6 Fragen eine erste Einschätzung.
Häufige Fragen zur Höhe & Berechnung
Wie wird die Forschungszulage berechnet?
Zuerst werden die förderfähigen Aufwendungen ermittelt (FuE-Personalkosten + anteilige Auftragsforschung + Eigenleistung + die 20-%-Gemeinkostenpauschale, sofern das Vorhaben nach dem 31.12.2025 begonnen hat). Davon wird die Bemessungsgrundlage gebildet, gedeckelt auf 12 Mio. € pro Jahr. Auf die Bemessungsgrundlage werden 25 % (KMU: 35 %) angewandt.
Wie hoch kann die Forschungszulage maximal sein?
Ab 2026 liegt die Bemessungsgrundlage bei bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Für KMU ergibt das eine maximale Förderung von 4.200.000 € pro Jahr (35 %).
Welche Kosten sind förderfähig?
Vor allem Arbeitgeberbruttolöhne für FuE-Personal (anteilig), 60 % bzw. 70 % der Auftragsforschung im EWR sowie die pauschale Eigenleistung von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen. Für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 % hinzu.
Welche Angaben brauche ich für die Forschungszulage-Berechnung?
Für eine erste Forschungszulage-Berechnung genügen vier Angaben: ob Sie KMU sind, Ihr jährlicher FuE-Personalaufwand, eventuelle Auftragsforschung und geleistete Eigenleistungsstunden. Der Rechner ermittelt daraus die geschätzte Höhe – ohne Anmeldung und ohne personenbezogene Daten.
Ist der Rechner verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt keine Prüfung. Maßgeblich sind FZulG und BSFZ. Die genaue Zuordnung (u. a. Aufwendungszeitpunkt und Projektstart) klären wir im kostenlosen Förder-Check.