Erfolgsbasiert · keine Erfolgsquoten-Versprechen

BSFZ-Bescheinigung

BSFZ-Bescheinigung: der erste Schritt zur Forschungszulage

Die BSFZ-Bescheinigung ist der erste Teil der Forschungszulage: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft inhaltlich, ob Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) ist. Der Antrag ist kostenfrei; erst mit der Bescheinigung lässt sich die Zulage anschließend beim Finanzamt geltend machen.

Stand: Juli 2026 Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Was ist die BSFZ-Bescheinigung?

Die Forschungszulage läuft über zwei getrennte Verfahren. Im ersten prüft die BSFZ – eine gemeinsame Einrichtung im Auftrag des Bundes – ausschließlich die fachliche Frage, ob Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung (FuE) im Sinne des FZulG ist. Über die Höhe der Förderung entscheidet sie nicht; das ist Sache des Finanzamts. Ohne die BSFZ-Bescheinigung gibt es jedoch keine Zulage – deshalb ist sie der entscheidende Schritt.

Wie läuft das BSFZ-Verfahren ab?

  1. BSFZ-Antrag (inhaltliche Prüfung). Sie beschreiben Ihre FuE-Vorhaben im digitalen BSFZ-Portal (Unternehmenskonto, Login per ELSTER-Organisationszertifikat). Der Antrag kann vor, während oder nach der Durchführung gestellt werden und ist kostenfrei. Die Bearbeitung dauert nach Angaben der BSFZ in der Regel rund zwei Monate.
  2. Steuerlicher Antrag beim Finanzamt. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, macht Ihre Steuerberatung die Forschungszulage beim Finanzamt geltend – bei mehrjährigen Vorhaben für jedes Wirtschaftsjahr gesondert.

Den kompletten Weg – von der Strukturierung bis zur Geltendmachung – zeigt der Ablauf des Erstantrags. Die Voraussetzungen der Forschungszulage fassen wir separat zusammen.

Welche Angaben braucht die BSFZ?

Im Zentrum steht die Vorhabenbeschreibung: Ziel, Ausgangslage und die technisch-wissenschaftliche Fragestellung Ihres Vorhabens. Die BSFZ bewertet diese entlang der Kriterien für Forschung und Entwicklung – insbesondere Neuartigkeit, wissenschaftlich-technisches Risiko und planmäßiges, systematisches Vorgehen. Entscheidend ist, den Forschungsanteil nachvollziehbar von der Routineentwicklung abzugrenzen. Was in jedes Portalfeld gehört – inklusive Zeichenlimits –, zeigt die Ausfüllhilfe zum Antrag.

Wie lange dauert die Bescheinigung – und was kostet sie?

Der BSFZ-Antrag ist kostenfrei. Die Bearbeitungszeit liegt nach Angaben der BSFZ in der Regel bei rund zwei Monaten. Eine bestimmte Dauer oder ein bestimmtes Ergebnis kann niemand garantieren – die Qualität der Vorhabenbeschreibung hat darauf den größten Einfluss.

Häufige Ablehnungsgründe – und wie man sie vermeidet

Die meisten Anträge scheitern nicht am fehlenden Forschungsgehalt, sondern an der Beschreibung: Wer seine Arbeit in Entwicklungssprache („Testing“, „Debugging“, „Serienhochlauf“) statt in Forschungssprache formuliert, riskiert eine Ablehnung. Wie Sie das vermeiden, zeigen wir im Detail unter Die häufigsten BSFZ-Ablehnungsgründe und Forschungssprache statt Entwicklungssprache. Die mögliche Höhe Ihrer Förderung schätzen Sie im Forschungszulage-Rechner. Wurde Ihr Antrag bereits abgelehnt? So gehen Sie mit einem Widerspruch bei der BSFZ um.

Häufige Fragen zur BSFZ-Bescheinigung

Was kostet die BSFZ-Bescheinigung?

Der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist kostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie die Erstellung des Antrags extern begleiten lassen.

Wie lange dauert das BSFZ-Verfahren?

Nach Angaben der BSFZ liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei rund zwei Monaten. Den Antrag können Sie vor, während oder nach der Durchführung des FuE-Vorhabens stellen.

Brauche ich die BSFZ-Bescheinigung zwingend?

Ja. Ohne die FuE-Bescheinigung der BSFZ kann das Finanzamt keine Forschungszulage festsetzen. Sie ist der erste von zwei Schritten und betrifft ausschließlich die inhaltliche Frage, ob Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes ist.

Wer reicht den steuerlichen Antrag ein?

Den Antrag auf Forschungszulage stellt Ihre Steuerberatung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt – auf Basis der BSFZ-Bescheinigung. Zulagenlotse übernimmt den vorgelagerten BSFZ-Teil und die Antragsvorbereitung.

Was ist das BSFZ-Portal – und wie melde ich mich an?

Der Antrag auf die BSFZ-Bescheinigung läuft vollständig digital über das Online-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Sie registrieren dort ein Unternehmenskonto und authentifizieren sich mit einem ELSTER-Organisationszertifikat; dort beschreiben Sie Ihre FuE-Vorhaben in den vorgegebenen Feldern. Genau für diese Portal-Felder – inklusive der knappen Zeichenlimits – bereiten wir Ihre Texte prüfleitfaden-konform vor. Mehr dazu auf unserer Seite zum BSFZ-Portal.

Was ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)?

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die vom Bund beauftragte Stelle, die inhaltlich prüft, ob ein Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG ist. Sie stellt die BSFZ-Bescheinigung (das „BSFZ-Siegel") aus – den Grundlagenbescheid, ohne den das Finanzamt keine Forschungszulage festsetzen kann. Über die Höhe der Förderung entscheidet die BSFZ nicht.

BSFZ-Bescheinigung sicher angehen?

Im kostenlosen Förder-Check sagen wir Ihnen ehrlich, ob und wie sich ein BSFZ-Antrag für Ihr Vorhaben lohnt.