Erfolgsbasiert · keine Erfolgsquoten-Versprechen

Branche: Bau & Bautechnik

Forschungszulage für Bau & Bautechnik

Im Bauwesen ist die Forschung mit ungewissem Ergebnis förderfähig – Standardplanung und Bauausführung nach anerkannten Regeln der Technik nicht. Förderfähig sind neue Baustoffe und Bauverfahren, neuartige Tragwerks- oder Konstruktionsprinzipien und bauphysikalische Neuentwicklungen mit offenem Ausgang. Wir grenzen Forschung und Routine-Engineering prüfsicher ab.

Forschungszulage für Bau & Bautechnik

Einordnung

Bau-Vorhaben werden nach den allgemeinen FuE-Kriterien bewertet. Planung und Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik (z. B. Eurocode, Normen) sind Routine; Forschung liegt erst vor, wenn eine wissenschaftlich-technische Unsicherheit mit offenem Ausgang aufzulösen ist.

Welche FuE-Tätigkeiten in Bau & Bautechnik sind förderfähig?

  • Neue Baustoffe, Bauprodukte oder Materialkombinationen mit unsicherem Eigenschaftsprofil
  • Neuartige Bauverfahren oder Fertigungsmethoden (z. B. additive Verfahren) mit technisch offenem Ergebnis
  • Neue Tragwerks-, Konstruktions- oder Verbindungsprinzipien jenseits der anerkannten Regeln der Technik
  • Bauphysikalische Neuentwicklungen (Energie, Schall, Brand) und Erprobung an Musterbauteilen/Prototypen
Beispielrechnung

Rechenbeispiel: Forschungszulage in Bau & Bautechnik

Nur zur Veranschaulichung – kein realer Mandantenfall.

Annahme: Angenommen, 3 Bauingenieur:innen arbeiten anteilig rund 55 % an einer neuen Bauweise jenseits der anerkannten Regeln der Technik – rund 300.000 € förderfähige FuE-Personalkosten pro Jahr.

Forschungszulage für KMU (35 %) 105.000 € pro Jahr
Regulärer Satz (25 %) 75.000 € pro Jahr

Vereinfachtes Beispiel auf Basis der förderfähigen FuE-Personalkosten (Stand Juli 2026); ohne Gemeinkostenpauschale, Auftragsforschung, Eigenleistung und Deckelung. Ihre tatsächliche Förderung hängt vom Einzelfall ab.

Förderhöhe im Rechner schätzen →

Typische nicht förderfähige Tätigkeiten & Ablehnungsgründe

Genau hier scheitern viele Erstanträge. Diese Punkte stammen aus dem BSFZ-Prüfleitfaden:

  • Standardplanung und Bemessung nach anerkannten Regeln der Technik (Eurocode, Normen)
  • Bauausführung, Rohbau und Gewerke nach abgeschlossener Planung
  • Genehmigungs- und Zulassungstätigkeiten
  • Wiederkehrende Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsleistungen
  • Übertragung bekannter Lösungen auf ein neues Bauprojekt ohne echtes technisches Risiko

Forschungssprache statt Entwicklungssprache

Die BSFZ prüft nach wissenschaftlichen Kriterien. Ein Beispiel aus Bau & Bautechnik:

Entwicklungssprache

„Wir haben ein besonders tragfähiges Bauteil konstruiert.“

Forschungssprache

„Ob ein neuartiges Materie- und Bewehrungskonzept die Tragfähigkeit bei reduziertem Materialeinsatz jenseits der normativen Bemessung erreicht – mit zu Projektbeginn offenem Ausgang, validiert an Musterbauteilen und Schwellenwerten.“

Mehr zur Forschungssprache →

Häufige Fragen: Forschungszulage für Bau & Bautechnik

Welche FuE-Tätigkeiten im Bauwesen sind förderfähig?

Förderfähig sind neue Baustoffe und Bauverfahren, neuartige Tragwerks- und Konstruktionsprinzipien jenseits der anerkannten Regeln der Technik sowie bauphysikalische Neuentwicklungen – jeweils mit zu Projektbeginn offenem Ausgang und Erprobung an Musterbauteilen.

Ist die Planung nach Eurocode förderfähig?

Nein. Bemessung und Planung nach anerkannten Regeln der Technik (Eurocode, Normen) sind Routine. Forschung liegt erst vor, wenn eine echte technische Unwägbarkeit über die Normbefolgung hinaus besteht.

Zählt ein individuell geplantes Bauwerk automatisch als Forschung?

Nein. Individualität allein genügt nicht. Entscheidend ist eine wissenschaftlich-technische Unsicherheit mit offenem Ausgang, die im Vorhaben aufzulösen ist.

Förderfähig in Bau & Bautechnik? Kostenlos prüfen.

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und in welcher Höhe sich ein BSFZ-Antrag für Ihr Vorhaben lohnt.