Forschungszulage für Automotive & Fahrzeugtechnik
In der Fahrzeugtechnik ist die Forschung bis zum Test des Prototyps förderfähig – Serienhochlauf und Homologation sind es nicht. Förderfähig sind neue Antriebs-, Batterie- und Leichtbaukonzepte, Fahrassistenz-Algorithmen mit echtem technischem Risiko und Erprobungsträger mit offenem Ausgang. Wir grenzen Forschung und Serienarbeit prüfsicher ab.
Alles kostenlos & unverbindlich – kein Vorabrisiko.
Einordnung
Automotive-Vorhaben werden anhand der allgemeinen FuE-Kriterien sowie der Regeln für Maschinenbau (Prototyp, Sondermaschine) und IKT (Algorithmen, Software) bewertet. Entscheidend ist eine wissenschaftlich-technische Unwägbarkeit, die sich nicht mit Routine- oder Applikationsverfahren lösen lässt.
Welche FuE-Tätigkeiten in Automotive & Fahrzeugtechnik sind förderfähig?
- Neue Antriebs-, Batterie- oder Brennstoffzellen-Konzepte mit ungewissem Leistungs- oder Sicherheitsverhalten
- Leichtbau: neue Werkstoffe, Fügeverfahren oder Strukturen mit technisch offenem Ergebnis
- Fahrassistenz-, Sensorfusions- und Steuerungsalgorithmen mit echtem technischem Risiko (nach den IKT-Kriterien)
- Bau und Erprobung von Prototypen bzw. Erprobungsträgern zur Validierung technologischer Grundlagen
Rechenbeispiel: Forschungszulage in Automotive & Fahrzeugtechnik
Nur zur Veranschaulichung – kein realer Mandantenfall.
Annahme: Angenommen, 6 Entwicklungsingenieur:innen arbeiten anteilig rund 55 % an einem neuen Antriebs-/Batterievorhaben – rund 540.000 € förderfähige FuE-Personalkosten pro Jahr.
Vereinfachtes Beispiel auf Basis der förderfähigen FuE-Personalkosten (Stand Juli 2026); ohne Gemeinkostenpauschale, Auftragsforschung, Eigenleistung und Deckelung. Ihre tatsächliche Förderung hängt vom Einzelfall ab.
Typische nicht förderfähige Tätigkeiten & Ablehnungsgründe
Genau hier scheitern viele Erstanträge. Diese Punkte stammen aus dem BSFZ-Prüfleitfaden:
- Serienhochlauf, Nullserie und Serialisierung nach abgeschlossener Entwicklung
- Homologation, Typzulassung und zulassungsbezogene Nachweise
- Varianten, Facelifts und Applikationen im bekannten technischen Rahmen ohne echtes Risiko
- Kalibrierung, Parametrierung und Abstimmung nach etablierten Verfahren
- Wartung, Reparatur und Standardprüfungen
Forschungssprache statt Entwicklungssprache
Die BSFZ prüft nach wissenschaftlichen Kriterien. Ein Beispiel aus Automotive & Fahrzeugtechnik:
„Wir haben die Reichweite unseres Fahrzeugs verbessert.“
„Ob ein neuartiges Zellchemie- und Thermomanagement-Konzept die Energiedichte bei definierten Sicherheits- und Alterungsgrenzen erhöht – mit zu Projektbeginn offenem Ausgang und dokumentierten Schwellenwerten.“
Häufige Fragen: Forschungszulage für Automotive & Fahrzeugtechnik
Welche FuE-Tätigkeiten in der Fahrzeugtechnik sind förderfähig?
Förderfähig sind neue Antriebs-, Batterie- und Leichtbaukonzepte, Steuerungs- und Assistenzalgorithmen mit technischem Risiko sowie der Bau und die Erprobung von Prototypen – jeweils bis zum Test des Prototyps.
Ist der Serienhochlauf förderfähig?
Nein. Mit dem Test und der finalen Evaluierung des Prototyps endet die förderfähige FuE-Phase. Serienhochlauf, Nullserie und Homologation gehören nicht mehr dazu.
Zählt die Applikation/Kalibrierung als Forschung?
In der Regel nicht: Abstimmung und Kalibrierung nach etablierten Verfahren sind Routine. Förderfähig wird es nur, wenn dabei eine echte, nicht mit Standardverfahren lösbare technische Unwägbarkeit auftritt.