Erfolgsbasiert · keine Erfolgsquoten-Versprechen

Branche: Automotive & Fahrzeugtechnik

Forschungszulage für Automotive & Fahrzeugtechnik

In der Fahrzeugtechnik ist die Forschung bis zum Test des Prototyps förderfähig – Serienhochlauf und Homologation sind es nicht. Förderfähig sind neue Antriebs-, Batterie- und Leichtbaukonzepte, Fahrassistenz-Algorithmen mit echtem technischem Risiko und Erprobungsträger mit offenem Ausgang. Wir grenzen Forschung und Serienarbeit prüfsicher ab.

Forschungszulage für Automotive & Fahrzeugtechnik

Einordnung

Automotive-Vorhaben werden anhand der allgemeinen FuE-Kriterien sowie der Regeln für Maschinenbau (Prototyp, Sondermaschine) und IKT (Algorithmen, Software) bewertet. Entscheidend ist eine wissenschaftlich-technische Unwägbarkeit, die sich nicht mit Routine- oder Applikationsverfahren lösen lässt.

Welche FuE-Tätigkeiten in Automotive & Fahrzeugtechnik sind förderfähig?

  • Neue Antriebs-, Batterie- oder Brennstoffzellen-Konzepte mit ungewissem Leistungs- oder Sicherheitsverhalten
  • Leichtbau: neue Werkstoffe, Fügeverfahren oder Strukturen mit technisch offenem Ergebnis
  • Fahrassistenz-, Sensorfusions- und Steuerungsalgorithmen mit echtem technischem Risiko (nach den IKT-Kriterien)
  • Bau und Erprobung von Prototypen bzw. Erprobungsträgern zur Validierung technologischer Grundlagen
Beispielrechnung

Rechenbeispiel: Forschungszulage in Automotive & Fahrzeugtechnik

Nur zur Veranschaulichung – kein realer Mandantenfall.

Annahme: Angenommen, 6 Entwicklungsingenieur:innen arbeiten anteilig rund 55 % an einem neuen Antriebs-/Batterievorhaben – rund 540.000 € förderfähige FuE-Personalkosten pro Jahr.

Forschungszulage für KMU (35 %) 189.000 € pro Jahr
Regulärer Satz (25 %) 135.000 € pro Jahr

Vereinfachtes Beispiel auf Basis der förderfähigen FuE-Personalkosten (Stand Juli 2026); ohne Gemeinkostenpauschale, Auftragsforschung, Eigenleistung und Deckelung. Ihre tatsächliche Förderung hängt vom Einzelfall ab.

Förderhöhe im Rechner schätzen →

Typische nicht förderfähige Tätigkeiten & Ablehnungsgründe

Genau hier scheitern viele Erstanträge. Diese Punkte stammen aus dem BSFZ-Prüfleitfaden:

  • Serienhochlauf, Nullserie und Serialisierung nach abgeschlossener Entwicklung
  • Homologation, Typzulassung und zulassungsbezogene Nachweise
  • Varianten, Facelifts und Applikationen im bekannten technischen Rahmen ohne echtes Risiko
  • Kalibrierung, Parametrierung und Abstimmung nach etablierten Verfahren
  • Wartung, Reparatur und Standardprüfungen

Forschungssprache statt Entwicklungssprache

Die BSFZ prüft nach wissenschaftlichen Kriterien. Ein Beispiel aus Automotive & Fahrzeugtechnik:

Entwicklungssprache

„Wir haben die Reichweite unseres Fahrzeugs verbessert.“

Forschungssprache

„Ob ein neuartiges Zellchemie- und Thermomanagement-Konzept die Energiedichte bei definierten Sicherheits- und Alterungsgrenzen erhöht – mit zu Projektbeginn offenem Ausgang und dokumentierten Schwellenwerten.“

Mehr zur Forschungssprache →

Häufige Fragen: Forschungszulage für Automotive & Fahrzeugtechnik

Welche FuE-Tätigkeiten in der Fahrzeugtechnik sind förderfähig?

Förderfähig sind neue Antriebs-, Batterie- und Leichtbaukonzepte, Steuerungs- und Assistenzalgorithmen mit technischem Risiko sowie der Bau und die Erprobung von Prototypen – jeweils bis zum Test des Prototyps.

Ist der Serienhochlauf förderfähig?

Nein. Mit dem Test und der finalen Evaluierung des Prototyps endet die förderfähige FuE-Phase. Serienhochlauf, Nullserie und Homologation gehören nicht mehr dazu.

Zählt die Applikation/Kalibrierung als Forschung?

In der Regel nicht: Abstimmung und Kalibrierung nach etablierten Verfahren sind Routine. Förderfähig wird es nur, wenn dabei eine echte, nicht mit Standardverfahren lösbare technische Unwägbarkeit auftritt.

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Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und in welcher Höhe sich ein BSFZ-Antrag für Ihr Vorhaben lohnt.