Erfolgsbasiert · keine Erfolgsquoten-Versprechen

Branche: Energie, Cleantech & GreenTech

Forschungszulage für Energie, Cleantech & GreenTech

In Energie und Cleantech ist die Forschung mit offenem Ausgang förderfähig – der Bau von Standardanlagen und der Rollout nicht. Förderfähig sind neue Speicher-, Wandlungs- oder Wasserstoffverfahren, Effizienz-Prototypen und neue Systemintegration mit echtem technischem Risiko. Wir grenzen Forschung und Standard-Engineering prüfsicher ab.

Forschungszulage für Energie, Cleantech & GreenTech

Einordnung

Energie- und Cleantech-Vorhaben werden nach den allgemeinen FuE-Kriterien sowie den Regeln für Maschinenbau und IKT bewertet. Entscheidend ist die wissenschaftlich-technische Unsicherheit – nicht die Planung und Errichtung von Anlagen nach bekannter Technik.

Welche FuE-Tätigkeiten in Energie, Cleantech & GreenTech sind förderfähig?

  • Neue Verfahren zur Energiespeicherung, -wandlung oder für Wasserstoff/Power-to-X mit unsicherem Ergebnis
  • Effizienz- oder Emissionssenkung durch neuartige Komponenten oder Prozesse mit technisch offenem Ausgang
  • Neue Systemintegration, Netz- und Lastmanagement-Algorithmen mit echtem technischem Risiko (IKT-Kriterien)
  • Bau und Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Validierung technologischer Grundlagen
Beispielrechnung

Rechenbeispiel: Forschungszulage in Energie, Cleantech & GreenTech

Nur zur Veranschaulichung – kein realer Mandantenfall.

Annahme: Angenommen, 5 Ingenieur:innen arbeiten anteilig rund 55 % an einem Pilot-/Demonstrationsvorhaben mit offenem Ausgang – rund 450.000 € förderfähige FuE-Personalkosten pro Jahr.

Forschungszulage für KMU (35 %) 157.500 € pro Jahr
Regulärer Satz (25 %) 112.500 € pro Jahr

Vereinfachtes Beispiel auf Basis der förderfähigen FuE-Personalkosten (Stand Juli 2026); ohne Gemeinkostenpauschale, Auftragsforschung, Eigenleistung und Deckelung. Ihre tatsächliche Förderung hängt vom Einzelfall ab.

Förderhöhe im Rechner schätzen →

Typische nicht förderfähige Tätigkeiten & Ablehnungsgründe

Genau hier scheitern viele Erstanträge. Diese Punkte stammen aus dem BSFZ-Prüfleitfaden:

  • Planung und Errichtung von Standardanlagen (z. B. PV-, Wind- oder BHKW-Anlagen) nach bekannter Technik
  • Genehmigungs-, Zulassungs- und Zertifizierungstätigkeiten
  • Betrieb, Monitoring, Wartung und Instandhaltung
  • Rollout und Vervielfältigung einer bereits erprobten Lösung
  • Standard-Engineering und Auslegung nach anerkannten Regeln der Technik

Forschungssprache statt Entwicklungssprache

Die BSFZ prüft nach wissenschaftlichen Kriterien. Ein Beispiel aus Energie, Cleantech & GreenTech:

Entwicklungssprache

„Wir haben unsere Anlage effizienter gemacht.“

Forschungssprache

„Ob ein neuartiges Prozess- und Katalysatorkonzept den Wirkungsgrad der Wasserstofferzeugung bei definierter Lebensdauer signifikant erhöht – mit zu Projektbeginn offenem Ausgang und dokumentierten Gütekriterien.“

Mehr zur Forschungssprache →

Häufige Fragen: Forschungszulage für Energie, Cleantech & GreenTech

Welche FuE-Tätigkeiten in Energie/Cleantech sind förderfähig?

Förderfähig sind neue Speicher-, Wandlungs- und Wasserstoffverfahren, Effizienz-Neuentwicklungen und neue Systemintegration mit echtem technischem Risiko sowie der Bau und die Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen.

Ist der Bau einer PV- oder Windanlage förderfähig?

Nein, wenn er nach bekannter Technik erfolgt. Planung, Errichtung und Betrieb von Standardanlagen sind kein FuE. Förderfähig wird es nur bei echter technischer Unwägbarkeit in einem Pilot-/Demonstrationsvorhaben.

Reicht der Nachhaltigkeits- oder Klimanutzen aus?

Nein. Der Umwelt- oder Klimanutzen begründet keine Förderfähigkeit. Entscheidend sind Neuartigkeit, technisches Risiko und Planmäßigkeit des Vorhabens.

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Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und in welcher Höhe sich ein BSFZ-Antrag für Ihr Vorhaben lohnt.