Forschungszulage für Energie, Cleantech & GreenTech
In Energie und Cleantech ist die Forschung mit offenem Ausgang förderfähig – der Bau von Standardanlagen und der Rollout nicht. Förderfähig sind neue Speicher-, Wandlungs- oder Wasserstoffverfahren, Effizienz-Prototypen und neue Systemintegration mit echtem technischem Risiko. Wir grenzen Forschung und Standard-Engineering prüfsicher ab.
Alles kostenlos & unverbindlich – kein Vorabrisiko.
Einordnung
Energie- und Cleantech-Vorhaben werden nach den allgemeinen FuE-Kriterien sowie den Regeln für Maschinenbau und IKT bewertet. Entscheidend ist die wissenschaftlich-technische Unsicherheit – nicht die Planung und Errichtung von Anlagen nach bekannter Technik.
Welche FuE-Tätigkeiten in Energie, Cleantech & GreenTech sind förderfähig?
- Neue Verfahren zur Energiespeicherung, -wandlung oder für Wasserstoff/Power-to-X mit unsicherem Ergebnis
- Effizienz- oder Emissionssenkung durch neuartige Komponenten oder Prozesse mit technisch offenem Ausgang
- Neue Systemintegration, Netz- und Lastmanagement-Algorithmen mit echtem technischem Risiko (IKT-Kriterien)
- Bau und Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Validierung technologischer Grundlagen
Rechenbeispiel: Forschungszulage in Energie, Cleantech & GreenTech
Nur zur Veranschaulichung – kein realer Mandantenfall.
Annahme: Angenommen, 5 Ingenieur:innen arbeiten anteilig rund 55 % an einem Pilot-/Demonstrationsvorhaben mit offenem Ausgang – rund 450.000 € förderfähige FuE-Personalkosten pro Jahr.
Vereinfachtes Beispiel auf Basis der förderfähigen FuE-Personalkosten (Stand Juli 2026); ohne Gemeinkostenpauschale, Auftragsforschung, Eigenleistung und Deckelung. Ihre tatsächliche Förderung hängt vom Einzelfall ab.
Typische nicht förderfähige Tätigkeiten & Ablehnungsgründe
Genau hier scheitern viele Erstanträge. Diese Punkte stammen aus dem BSFZ-Prüfleitfaden:
- Planung und Errichtung von Standardanlagen (z. B. PV-, Wind- oder BHKW-Anlagen) nach bekannter Technik
- Genehmigungs-, Zulassungs- und Zertifizierungstätigkeiten
- Betrieb, Monitoring, Wartung und Instandhaltung
- Rollout und Vervielfältigung einer bereits erprobten Lösung
- Standard-Engineering und Auslegung nach anerkannten Regeln der Technik
Forschungssprache statt Entwicklungssprache
Die BSFZ prüft nach wissenschaftlichen Kriterien. Ein Beispiel aus Energie, Cleantech & GreenTech:
„Wir haben unsere Anlage effizienter gemacht.“
„Ob ein neuartiges Prozess- und Katalysatorkonzept den Wirkungsgrad der Wasserstofferzeugung bei definierter Lebensdauer signifikant erhöht – mit zu Projektbeginn offenem Ausgang und dokumentierten Gütekriterien.“
Häufige Fragen: Forschungszulage für Energie, Cleantech & GreenTech
Welche FuE-Tätigkeiten in Energie/Cleantech sind förderfähig?
Förderfähig sind neue Speicher-, Wandlungs- und Wasserstoffverfahren, Effizienz-Neuentwicklungen und neue Systemintegration mit echtem technischem Risiko sowie der Bau und die Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen.
Ist der Bau einer PV- oder Windanlage förderfähig?
Nein, wenn er nach bekannter Technik erfolgt. Planung, Errichtung und Betrieb von Standardanlagen sind kein FuE. Förderfähig wird es nur bei echter technischer Unwägbarkeit in einem Pilot-/Demonstrationsvorhaben.
Reicht der Nachhaltigkeits- oder Klimanutzen aus?
Nein. Der Umwelt- oder Klimanutzen begründet keine Förderfähigkeit. Entscheidend sind Neuartigkeit, technisches Risiko und Planmäßigkeit des Vorhabens.