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Höhe & Fördersätze

Forschungszulage: Höhe & Fördersätze

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 35 %. Die Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr – für KMU sind damit bis zu 4.200.000 € Förderung pro Jahr möglich.

Stand: Juli 2026 Quelle: Bundesfinanzministerium – Forschungszulage

Die Fördersätze: 25 % und 35 %

Die Forschungszulage hat zwei Fördersätze. Der reguläre Satz beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Kleine und mittlere Unternehmen – KMU nach der EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte sowie Umsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €) – erhalten einen erhöhten Satz von 35 %. Der Satz wird auf die Bemessungsgrundlage angewandt, also auf die Summe der förderfähigen FuE-Kosten – nicht auf den Umsatz oder Gewinn.

Wie viel maximal? Der Deckel

Die Höhe ist nach oben begrenzt: Ab 2026 sind Aufwendungen von bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr und Unternehmensverbund förderfähig. Daraus ergibt sich die maximale Förderung:

Max. Bemessungsgrundlage / Jahr12 Mio. €
Max. Förderung / Jahr (regulär, 25 %)3.000.000 €
Max. Förderung / Jahr (KMU, 35 %)4.200.000 €

Fördersätze & Grenzen im Zeitverlauf

Was gilt, hängt vom Aufwendungszeitpunkt ab. Frühere Jahre lassen sich rückwirkend noch aktivieren – zu den damaligen Konditionen:

Aufwendungszeitraum Satz KMU-Satz Max. Bemessungsgrundlage Gemeinkosten
Aufwendungszeitpunkt 01.07.2020 – 27.03.2024 25 % 25 % 4 Mio. €
Aufwendungszeitpunkt 28.03.2024 – 31.12.2025 25 % 35 % 10 Mio. €
Aufwendungszeitpunkt ab 01.01.2026 25 % 35 % 12 Mio. € 20 %
Stand: Juli 2026 Quelle: Bundesfinanzministerium – Forschungszulage

Wovon die konkrete Höhe abhängt

Innerhalb dieser Sätze bestimmen vor allem Ihre förderfähigen Aufwendungen die Höhe: FuE-Personalkosten, 70 % der Auftragsforschung im EWR, die Eigenleistung von Gesellschafter:innen (100 €/h) und – für Vorhaben ab 2026 – eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Welche Kosten im Detail zählen, steht unter Voraussetzungen; die Neuerungen ab 2026 erklärt der Artikel Was ändert sich 2026?.

Ihre Höhe berechnen

Ihre individuelle Größenordnung schätzen Sie unverbindlich im Forschungszulage-Rechner – in unter zwei Minuten, ohne Anmeldung. Drei durchgerechnete Fälle zeigt die Beispielrechnung.

Häufige Fragen zur Höhe

Wie hoch ist die Forschungszulage in Prozent?

Der reguläre Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) erhalten 35 %. Der Satz gilt auf die Bemessungsgrundlage, nicht auf den Umsatz.

Wie hoch kann die Forschungszulage maximal sein?

Ab 2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr und Unternehmensverbund. Bei 35 % ergibt das für KMU bis zu 4.200.000 € Förderung pro Jahr.

Wovon hängt die Höhe der Forschungszulage ab?

Von drei Faktoren: der Höhe Ihrer förderfähigen FuE-Aufwendungen, Ihrem KMU-Status (25 % oder 35 %) und dem Aufwendungszeitpunkt, der Satz und Deckel bestimmt. Die konkrete Größenordnung schätzen Sie im Pauschalrechner.

Wird die Forschungszulage ausgezahlt oder verrechnet?

Beides ist möglich: Die Zulage wird auf die festgesetzte Steuer angerechnet; ein überschießender Betrag wird ausgezahlt. Unternehmen ohne Steuerlast – etwa Startups im Verlustjahr – erhalten sie deshalb in voller Höhe als Erstattung.

Sind Sie förderfähig? Finden Sie es kostenlos heraus.

Der Förder-Check ist unverbindlich und dauert wenige Minuten. Sie erfahren, ob und in welcher Höhe sich ein BSFZ-Antrag für Sie lohnt.