Erfolgsbasiert · keine Erfolgsquoten-Versprechen

Ausfüllhilfe

Antrag auf Forschungszulage ausfüllen: Feld für Feld

Der Antrag besteht aus zwei getrennten Formularen. Im BSFZ-Webportal beschreiben Sie das Vorhaben in vier inhaltlichen Pflichtfeldern mit zusammen 4.000 Zeichen (Ziel 1.500, Stand der Technik 500, Arbeiten 1.000, Unsicherheiten 1.000) plus 200 Zeichen Titel. Liegt der Bescheid vor, stellen Sie mit dessen Vorhabens-ID den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage über „Mein ELSTER" – ein Antrag je Wirtschaftsjahr, in fünf Abschnitten.

Stand: Juli 2026 Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Stand: Juli 2026 Quelle: Bundesfinanzministerium – Forschungszulage

Kurzantworten

Wo finde ich das Formular?

Es gibt kein PDF zum Herunterladen. Stufe 1 füllen Sie in den Formularfeldern des BSFZ-Webportals aus, Stufe 2 als elektronisches Formular in „Mein ELSTER".

Wie viel Text muss ich schreiben?

Für die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens stehen 4.000 Zeichen in vier Feldern zur Verfügung – rund eineinhalb DIN-A4-Seiten, mehr nicht.

Wie oft muss ich beantragen?

Die BSFZ-Bescheinigung gilt als Grundlagenbescheid für mehrere Wirtschaftsjahre. Der Antrag beim Finanzamt wird dagegen je Wirtschaftsjahr gestellt – und zwar nur einmal je Jahr, auch bei mehreren Vorhaben.

Muss ich angeben, dass mich jemand unterstützt hat?

Ja. Die Angabe zur entgeltlichen externen Beratung ist auch dann verpflichtend, wenn noch nichts gezahlt wurde oder das Honorar erfolgsabhängig ist.

Zwei Stufen, zwei Formulare – und 54 Stellen, an denen es schiefgehen kann

Die Forschungszulage wird nicht in einem Antrag beantragt, sondern in zwei. Der BSFZ-Antrag (Stufe 1) klärt die fachliche Frage: Ist das Vorhaben Forschung und Entwicklung? Der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage (Stufe 2) klärt die steuerliche: Wie hoch ist die Zulage? Beide Formulare fragen unterschiedliche Dinge – und beide sind vollständig digital. Ein Formular zum Herunterladen und Ausdrucken gibt es nicht.

Diese Seite geht beide Formulare Feld für Feld durch: Zu jedem Feld steht zuerst, was hineingehört, dann die Erläuterung und – wo es einen gibt – der typische Rückfragegrund. Den Prozess mit Fristen und Bearbeitungszeiten zeigt der Ablauf des Erstantrags; das Portal selbst mit Registrierung und Bedienung erklärt die BSFZ-Portal-Anleitung.

  1. Zugang schaffen: ELSTER-Zertifikat und Portalkonto

    Ohne ELSTER-Unternehmenszertifikat gibt es kein Konto im BSFZ-Portal. Legen Sie außerdem fest, wer Bevollmächtigter ist – nur diese Rolle darf einreichen.

  2. Vorhaben abgrenzen, bevor Sie schreiben

    Förderfähig ist nicht das Produkt, sondern der Teil mit Wissenslücke und wissenschaftlich-technischem Risiko. Diese Abgrenzung entscheidet, was in die vier inhaltlichen Felder gehört.

  3. Vorhabenbeschreibung im BSFZ-Portal ausfüllen

    Vier inhaltliche Pflichtfelder mit zusammen 4.000 Zeichen, dazu Titel (200), Tätigkeitsform, Arbeitsplan, Wirtschaftsgüter und der finanzielle Rahmen je Kalenderjahr.

  4. Einreichen und Bescheid abwarten

    Eingereicht wird mit erneuter ELSTER-Authentifizierung durch einen Bevollmächtigten. Kommt eine Nachforderung, ist die Frist kurz – deshalb muss der Erstantrag sitzen.

  5. Antrag auf Festsetzung über „Mein ELSTER" stellen

    Mit der Vorhabens-ID aus dem Bescheid folgt Stufe 2 beim Finanzamt: ein Antrag je Wirtschaftsjahr, fünf Abschnitte, Bemessungsgrundlage und Zulage werden am Ende automatisch ermittelt.

Stufe 1 – BSFZ-Webportal

Der BSFZ-Antrag: jedes Feld einzeln

Der Antrag auf Erteilung der Bescheinigung nach § 6 FZulG wird ausschließlich über das Webportal der Bescheinigungsstelle auf Deutsch eingereicht – kostenfrei, vor, während oder nach der Durchführung des Vorhabens. Die folgende Gliederung folgt der Formularübersicht der BSFZ.

Registrierung und Rollen

Vor dem ersten Feld steht der Zugang: Das Unternehmenskonto im BSFZ-Portal wird per ELSTER-Unternehmenszertifikat authentifiziert.

  1. Authentifizierung per ELSTER-Unternehmenszertifikat

    Ohne ELSTER-Unternehmenszertifikat lässt sich im BSFZ-Portal kein Unternehmenskonto anlegen – es ist die Eintrittskarte, nicht nur eine Formalie.

    Mit der Authentifizierung übernimmt das Portal Name, Anschrift, Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Gründungsjahr, Handelsregisternummer und Registergericht automatisch aus den Daten der Finanzverwaltung.

    Typischer Rückfragegrund: Das Zertifikat erst zu beantragen, wenn der Antrag fertig ist. Die Freischaltung braucht Vorlauf – und ohne sie steht der fertige Text ungenutzt in einer Textdatei.

  2. Automatisch übernommene Stammdaten

    Name, Anschrift, Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Gründungsjahr, Handelsregisternummer und Registergericht sind im Portal nicht änderbar.

    Sind diese Daten falsch, hilft kein Klick im Portal: Die Korrektur läuft über das zuständige Finanzamt. Das kostet Zeit und gehört deshalb vor den Antrag, nicht daneben.

    Typischer Rückfragegrund: Eine veraltete Anschrift oder ein alter Firmenname fällt erst beim Einreichen auf – und blockiert dann den gesamten Zeitplan.

  3. Ergänzende Unternehmensdaten

    Wirtschaftszweig, Rechtsform, Steueridentifikationsnummer (optional) und gesetzlicher Vertreter werden zusätzlich abgefragt und sind jederzeit änderbar.

  4. Rollen: Bevollmächtigter und Antragsbearbeiter

    Nur Bevollmächtigte dürfen Anträge einreichen, zurückziehen und Widerspruch einlegen – jeweils mit erneuter ELSTER-Authentifizierung; Antragsbearbeiter dürfen Texte schreiben, aber nicht einreichen.

    Antragsbearbeiter können auch unternehmensexterne Personen sein, etwa die Steuerberatung oder eine beauftragte Beratung. Das erste angelegte Benutzerkonto erhält automatisch die Rolle „Bevollmächtigter".

    Typischer Rückfragegrund: Die Einreichung für den letzten Tag einplanen, obwohl der einzige Bevollmächtigte im Urlaub ist. Die Rolle lässt sich nicht kurzfristig improvisieren – sie hängt am Zertifikat.

Geschäftsstatistik

Die BSFZ führt nach § 6 FZulBV eine Geschäftsstatistik. Diese Angaben werden einmal erfasst und dann jedem Antrag beigefügt.

  1. Verbundene Unternehmen (§ 290 Abs. 2 bis 4 HGB)

    Verbundene Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind mit Name, Anschrift, Rechtsform, Bundesland des zuständigen Finanzamts und Steuernummer anzugeben – auch dann, wenn sie selbst keinen Antrag stellen.

    Die Eintragung erfolgt einmalig, unabhängig davon, wie viele Anträge Ihr Unternehmen später stellt. Die Erhebung dient laut Quelle statistischen Zwecken und der Evaluierung des Gesetzes (§ 17 FZulG).

    Typischer Rückfragegrund: Anzunehmen, ein Konzernunternehmen ohne eigenen Antrag müsse nicht genannt werden. Die Quelle sagt ausdrücklich das Gegenteil.

  2. Wirtschaftsjahre – allgemeine Daten

    Für die letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre werden Beginn und Ende, Mitarbeitendenzahl in Vollzeitäquivalenten, davon FuE-Personal, und Jahresumsatz abgefragt.

    Zusätzlich geben Sie an, ob sich die Zahlen auf das rechtlich selbstständige Unternehmen oder den gesamten Verbund beziehen, ob es sich um vorläufige Daten handelt und ob ein Rumpfwirtschaftsjahr vorliegt. Junge Unternehmen geben abhängig vom Gründungsjahr weniger Jahre an.

    Typischer Rückfragegrund: Das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr darf nicht länger als ein Kalenderjahr zurückliegen – wer alte Zahlen stehen lässt, wird vom Portal ausgebremst.

  3. Wirtschaftsjahre – Angaben zu Forschung und Entwicklung

    Interne Aufwendungen werden in Personalaufwendungen und Sachaufwendungen/Investitionen getrennt, externe FuE-Aufträge nach Auftragnehmern innerhalb und außerhalb der EU/des EWR.

    Optional wird abgefragt, ob weitere öffentliche Förderungen (Bund, Land, EU, Sonstiges) genutzt wurden – bei „Ja" zusätzlich die Gesamtsumme.

Allgemeine Angaben zum Antrag

Der Antrag selbst beginnt mit Belehrungen und der Frage nach parallelen Anträgen im Unternehmensverbund.

  1. Bestätigung der allgemeinen Belehrungen

    Sie bestätigen Belehrungen zu Anspruchsberechtigung, Begünstigungszeitraum, Unternehmen in Schwierigkeiten, Rückzahlung von Beihilfen, Voraussetzungen für Auftragsforschung und Aufbewahrungspflichten.

    Das ist kein Haken zum Wegklicken: Die Aufbewahrungspflichten und der Status „Unternehmen in Schwierigkeiten" tauchen in Stufe 2 erneut auf – dort als beihilferechtliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt.

  2. Parallele Anträge verbundener Unternehmen

    Sie geben an, ob verbundene Unternehmen für dasselbe Wirtschaftsjahr ebenfalls einen Antrag nach § 6 FZulG gestellt haben oder stellen werden.

    Bei „Ja" müssen die betreffenden Unternehmen ausgewählt werden – sie müssen dafür zuvor in der Geschäftsstatistik als verbundene Unternehmen angelegt sein.

Angaben zum Vorhaben: allgemeiner Teil

Titel, Zeitraum und Forschungszweig rahmen das Vorhaben ein, bevor es inhaltlich wird.

  1. Titel des FuE-Vorhabens

    max. 200 Zeichen

    In 200 Zeichen steht der Titel des Forschungsvorhabens – nicht der Produkt- oder Projektname aus dem internen Jira-Board.

    Der Titel ist das Erste, was die Prüfung liest, und er rahmt alles Folgende. Ein Titel, der die untersuchte Frage benennt, macht die vier inhaltlichen Felder danach leichter – ein Marketingtitel macht sie schwerer.

    Typischer Rückfragegrund: Produktnamen, Versionsnummern und Kürzel, die außerhalb des Hauses niemand einordnen kann.

  2. Erneute Einreichung eines bereits beschiedenen Vorhabens

    Sie geben an, ob dieses Vorhaben ein bereits beschiedenes Vorhaben ersetzt – bei „Ja" zusätzlich die Vorhaben-ID des alten Vorhabens und den Grund der erneuten Einreichung.

    Die Quelle ist hier ausdrücklich: Angaben aus bereits beschiedenen Vorhaben können nicht zur Bewertung herangezogen werden. Notwendige Informationen müssen erneut bereitgestellt und inhaltliche Änderungen kenntlich gemacht werden. Baut das neue Vorhaben nur auf dem früheren auf, ohne es zu ersetzen, ist „Nein" richtig.

    Typischer Rückfragegrund: Auf den alten Antrag verweisen statt neu zu beschreiben. Die Prüfung liest den alten Text nicht mit.

  3. (Geplanter) Zeitraum der Durchführung der FuE-Arbeiten

    Sie tragen den geplanten oder tatsächlichen Durchführungszeitraum der beschriebenen FuE-Arbeiten ein.

    Der Zeitraum bestimmt mit, welche Kalenderjahre im finanziellen und personellen Rahmen abgefragt werden – und ob die Wirtschaftsgüter-Abfrage überhaupt erscheint.

  4. Forschungszweig

    Sie ordnen das Vorhaben einem Forschungszweig zu.

Tätigkeitsform

Drei Ja/Nein-Fragen entscheiden, welche Felder das Portal danach überhaupt einblendet. Mindestens eine muss mit „Ja" beantwortet werden.

  1. Beinhaltet das Vorhaben eigenbetriebliche Tätigkeiten?

    „Ja" blendet die Felder für eigenbetriebliche FuE-Aufwände, FuE-Personalkosten, Sachkosten und sonstige FuE-Kosten ein.

  2. Beinhaltet das Vorhaben in Auftrag gegebene Tätigkeiten?

    Bei „Ja" unterscheiden Sie zwischen teilweise und vollständig in Auftrag gegeben – und müssen anschließend jeden Auftragnehmer einzeln erfassen.

    Diese Antwort schaltet zusätzlich ein eigenes Textfeld je Auftragnehmer frei („Welche Arbeiten führen die Auftragnehmer durch?") sowie die Auftragskosten im finanziellen Rahmen.

  3. Beinhaltet das Vorhaben Tätigkeiten in Kooperation?

    „Ja" – also Zusammenarbeit mit mindestens einem Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung – ändert die inhaltlichen Fragen und ergänzt eine zusätzliche Frage nach dem übergeordneten Ziel des Kooperationsvorhabens.

    Typischer Rückfragegrund: Die Tätigkeitsform nachträglich ändern zu wollen, wenn die Texte schon geschrieben sind: Die inhaltlichen Fragen sind dann andere.

Auftragnehmer und Kooperationspartner

Wird bei der Tätigkeitsform Auftrag oder Kooperation angegeben, folgt je Partner ein eigener Datensatz.

  1. Auftragnehmer

    nur bei in Auftrag gegebenen Tätigkeiten

    Je Auftragnehmer erfassen Sie Art, Name, Staat, Rechtsform, Adressdaten und die Auftragskosten – aufgeteilt auf alle Jahre der Vorhabenlaufzeit.

    Als Art stehen anderes nicht verbundenes Unternehmen, verbundenes Unternehmen, Forschungsinstitut, Hochschule und „Auftragnehmer unbekannt" zur Auswahl. Bei Sitz in Deutschland kommen Bundesland und – falls vorliegend – Steuernummer hinzu. Ist der Auftragnehmer noch unbekannt, geben Sie nur die voraussichtlichen Kosten und die Arbeiten an, dazu die Angabe, ob er voraussichtlich innerhalb oder außerhalb der EU/des EWR sitzen wird.

    Typischer Rückfragegrund: Die Auftragskosten als Gesamtsumme statt aufgeteilt auf die Jahre einzutragen – das Portal fragt die Aufteilung ab.

  2. Kooperationspartner

    nur bei Kooperationsvorhaben

    Je Kooperationspartner erfassen Sie Art, Name, Staat, Rechtsform und Adressdaten; bei Sitz in Deutschland zusätzlich Bundesland und, falls vorliegend, Steuernummer.

Inhaltliche und fachliche Angaben: die vier entscheidenden Textfelder

Hier fällt die Entscheidung. Vier Freitextfelder mit zusammen 4.000 Zeichen tragen die gesamte fachliche Beurteilung.

  1. Was ist das Ziel Ihres Vorhabens? Welche Herausforderung oder Problemstellung soll gelöst bzw. welche Wissenslücke soll geschlossen werden?

    max. 1.500 Zeichen

    In das größte Feld (1.500 Zeichen) gehört die Wissenslücke – die Frage, deren Antwort Sie zu Projektbeginn nicht kannten –, nicht die Produktvision.

    Die Frage nennt drei Dinge in einer Reihe: Ziel, Herausforderung/Problemstellung, Wissenslücke. Wer alle drei getrennt beantwortet, hat die Struktur des Feldes schon erfüllt. Die Begriffe „Herausforderung oder Problemstellung" und „Wissenslücke" tauchen in zwei weiteren Feldern wortgleich wieder auf – sie sind der rote Faden durch den ganzen Antrag.

    Typischer Rückfragegrund: Mit dem Markt oder dem Kundennutzen beginnen. Das Feld fragt nach einer Wissenslücke; ein Absatz über Marktpotenzial beantwortet eine Frage, die nicht gestellt wurde, und verbraucht Zeichen, die später fehlen.

  2. Inwieweit hebt sich das angestrebte Produkt, Verfahren oder die Dienstleistung vom Stand der Technik ab?

    max. 500 Zeichen

    Das kürzeste inhaltliche Feld (500 Zeichen) verlangt den Vergleich: erst der Stand der Technik, dann das, was darüber hinausgeht.

    500 Zeichen sind rund vier bis fünf Sätze. Das reicht für genau eine Struktur: Was existiert heute (konkret, nachprüfbar) – und was davon kann Ihr Ansatz, das der Stand der Technik nicht kann. Alles andere passt nicht hinein.

    Typischer Rückfragegrund: Neuartigkeit behaupten statt abgrenzen. „Innovativ", „einzigartig" und „state of the art" beantworten die Frage „inwieweit hebt es sich ab" nicht – sie wiederholen sie nur.

  3. Welche Arbeiten werden durchgeführt, um der Herausforderung zu begegnen bzw. die Wissenslücke zu schließen?

    max. 1.000 Zeichen

    In 1.000 Zeichen beschreiben Sie die Arbeiten – als methodisches Vorgehen mit Hypothesen und Prüfschritten, nicht als Aufzählung von Arbeitspaketen.

    Der Fragetext knüpft ausdrücklich an „die zuvor benannte Herausforderung oder Problemstellung" an. Die Arbeiten müssen also erkennbar zu dem passen, was im ersten Feld steht. Die tabellarische Aufzählung gehört nicht hierher – dafür gibt es den Arbeitsplan als eigene Anlage.

    Typischer Rückfragegrund: Eine Tätigkeitsliste einreichen, die auch in einem Sprint-Backlog stehen könnte. Das Feld fragt, wie die Wissenslücke geschlossen wird, nicht, wer wann was tut.

  4. Welche Arbeiten führen die Auftragnehmer durch?

    max. 500 Zeichen je Auftragnehmer nur bei in Auftrag gegebenen Tätigkeiten

    Für jeden Auftragnehmer steht ein eigenes Textfeld mit 500 Zeichen zur Verfügung.

    Das Feld erscheint nur, wenn bei der Tätigkeitsform „in Auftrag gegebene Tätigkeiten" angegeben wurde – und es vergrößert das Zeichenbudget: Bei drei Auftragnehmern kommen 1.500 Zeichen hinzu.

  5. Welche wissenschaftlichen, technischen und/oder methodischen Unsicherheiten bestehen bzw. woran könnte der Ansatz scheitern?

    max. 1.000 Zeichen

    Die 1.000 Zeichen sind für wissenschaftliche, technische und methodische Unsicherheiten reserviert – die Frage nennt diese drei Arten ausdrücklich und keine vierte.

    Der zweite Halbsatz ist der nützlichere: „woran könnte der Ansatz zum Schließen der Wissenslücke scheitern?" Das ist eine sehr konkrete Frage, und sie lässt sich konkret beantworten – mit den Punkten, an denen Sie zu Projektbeginn selbst nicht wussten, ob es funktioniert. Dass ein Ansatz tatsächlich gescheitert ist, schadet dabei nicht – er belegt das Risiko.

    Typischer Rückfragegrund: Wirtschaftliche Risiken beschreiben – Marktakzeptanz, Wettbewerb, Budget, Personalverfügbarkeit. Keine davon ist wissenschaftlich, technisch oder methodisch.

  6. Übergeordnetes Ziel des Kooperationsvorhabens

    max. 500 Zeichen nur bei Kooperationsvorhaben

    Bei Kooperationsvorhaben kommt ein zusätzliches Feld mit 500 Zeichen für das übergeordnete Ziel hinzu; die übrigen Fragen werden auf die FuE-Arbeiten Ihres Unternehmens zugespitzt.

    Aus „Was ist das Ziel Ihres Vorhabens?" wird „Was ist das Ziel der FuE-Arbeiten Ihres Unternehmens innerhalb des Kooperationsvorhabens?". Der Anteil Ihres Unternehmens muss sich also klar vom Gesamtvorhaben abheben.

  7. Tabellarischer Arbeitsplan

    Der Arbeitsplan wird als Anlage beigefügt – eine Vorlage stellt das Webportal bereit.

    Er ist mehr als eine Pflichtanlage: Bei den Wirtschaftsgütern ordnen Sie jedes Gut den zutreffenden Arbeitspaketen zu. Ein grob gehaltener Arbeitsplan macht diese Zuordnung später unmöglich.

  8. Verwertungshorizont / Markteinführung

    Einfachauswahl zwischen ausschließlich wissenschaftlicher Verwertung, mittelfristiger wirtschaftlicher Verwertung (ca. 1–5 Jahre) und kurzfristiger wirtschaftlicher Verwertung (unter 1 Jahr).

    Hier – und nur hier – ist die wirtschaftliche Perspektive gefragt. Das ist zugleich der Grund, warum sie in den Risikofeldern nichts zu suchen hat.

  9. Verschlagwortung

    Mindestens drei Schlagworte sind anzugeben.

Wirtschaftsgüter

Seit der Erweiterung um § 3 Abs. 3a FZulG können bewegliche Wirtschaftsgüter einbezogen werden – die Abfrage erscheint aber nicht immer.

  1. Werden in diesem Vorhaben Wirtschaftsgüter verwendet?

    Beginnt das Vorhaben vor dem 28.03.2024, beantwortet das Portal diese Frage systemseitig immer mit „Nein" – für solche Vorhaben können keine Wirtschaftsgüter beantragt werden.

    Das ist einer der wenigen Punkte, an denen das Portal selbst eine Rechtsfolge durchsetzt. Wer den Vorhabenbeginn ungenau angibt, verschenkt hier unter Umständen einen ganzen Kostenblock – oder erklärt einen, der nicht zusteht.

  2. Angaben je Wirtschaftsgut

    nur bei „Ja"

    Je Wirtschaftsgut: Bezeichnung (100 Zeichen), Herstellerangabe (100), Modellbezeichnung (100), Menge, Anschaffungsjahr, Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten je Stück und eine Beschreibung mit Begründung des Erfordernisses im Projekt (500).

    Dazu kommen die Zuordnung zum Arbeitsplan und zwei Bestätigungen: dass das Gut ausschließlich eigenbetrieblich genutzt wird und dass es sich um ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt.

    Typischer Rückfragegrund: Die 500 Zeichen für eine technische Beschreibung verbrauchen und die Begründung des Erfordernisses vergessen – das Feld verlangt beides.

Finanzieller und personeller Rahmen

Für jedes angefangene Kalenderjahr des Vorhabens werden Kosten und Personal in einer Tabelle abgefragt.

  1. FuE-Personalkosten und personeller Rahmen

    nur bei eigenbetrieblichen Tätigkeiten

    Je Kalenderjahr tragen Sie FuE-Personalkosten in Euro und den personellen Rahmen in Personenmonaten ein (angestelltes wissenschaftliches, technisches und sonstiges Personal).

    Personenmonate und Euro müssen zueinander passen. Die Grundlage dafür ist dieselbe wie später in Stufe 2: eine belastbare Stundenaufzeichnung je Mitarbeiter:in.

  2. Eigenleistung in Stunden

    nur bei entsprechender Rechtsform

    Das Feld betrifft ausschließlich Einzelunternehmer und Gesellschafter einer anspruchsberechtigten Mitunternehmerschaft (§ 3 Abs. 3 FZulG) und wird nur bei entsprechender Rechtsform eingeblendet.

  3. FuE-Sachkosten und sonstige FuE-Kosten

    nur bei eigenbetrieblichen Tätigkeiten

    Beide werden je Kalenderjahr in Euro erfasst.

  4. Auftragskosten

    nur bei in Auftrag gegebenen Tätigkeiten

    Die Auftragskosten werden automatisch aus den Angaben bei den Auftragnehmern kumuliert und lassen sich an dieser Stelle nicht mehr bearbeiten – getrennt nach Aufträgen innerhalb und außerhalb der EU/des EWR.

    Typischer Rückfragegrund: Korrekturen hier zu suchen. Wer die Summe ändern will, muss zurück zum jeweiligen Auftragnehmer.

  5. Inanspruchnahme anderer Förderungen

    Bei „Ja" geben Sie die Höhe der Personalkosten und – bei Auftragsforschung – der Auftragskosten innerhalb der EU/des EWR an, die Gegenstand anderer Beihilfen sind, gegebenenfalls inklusive Eigenmittel.

    Die Frage zielt auf die Abgrenzung: Dieselbe Aufwendung darf nicht zweimal gefördert werden. Eine Kombination mit anderen Programmen ist deshalb nicht ausgeschlossen – nur die doppelte Förderung derselben Aufwendung.

Externe Beratung und Abschlussbelehrung

Zwei Abschnitte, die oft übersehen werden – obwohl der erste eine Pflichtangabe enthält, die viele nicht erwarten.

  1. Haben weitere Personen gegen Entgelt an der Antragstellung beratend mitgewirkt?

    Die Angabe ist auch dann verpflichtend, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Zahlung erfolgt ist oder die Vergütung an Bedingungen geknüpft ist – etwa an die Erteilung der Bescheinigung oder die Auszahlung der Forschungszulage.

    Im Klartext: Ein Erfolgshonorar befreit nicht von der Angabepflicht. Bei „Ja" sind Name der beratenden Person(en) sowie Name, Rechtsform und Anschrift des Beratungsunternehmens einzutragen.

    Typischer Rückfragegrund: „Noch nichts gezahlt, also nichts anzugeben." Die Quelle schließt genau diese Lesart ausdrücklich aus.

  2. Widerspruch zur Hinzuziehung externer Gutachter (§ 4 Abs. 3 FZulBV)

    Sie können der Hinzuziehung externer Gutachter im Rahmen der Antragsprüfung widersprechen – die Voreinstellung ist „Nein", also kein Widerspruch.

  3. Bestätigung der De-minimis-Rechtsgrundlage

    Zum Abschluss bestätigen Sie die Anwendung der De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission als Rechtsgrundlage.

Das Zeichenbudget ist die eigentliche Schwierigkeit

4.000 Zeichen sind rund eineinhalb DIN-A4-Seiten. Auf dieser Fläche muss eine Wissenslücke benannt, gegen den Stand der Technik abgegrenzt, methodisch bearbeitet und mit ihren Unsicherheiten beschrieben werden. Fast alle Anträge, die zu dünn wirken, sind nicht zu kurz – sie haben das Budget an der falschen Stelle ausgegeben.

Inhaltliches Pflichtfeld Zeichen Entspricht etwa
Ziel / Herausforderung / Wissenslücke1.50012–15 Sätze
Abgrenzung vom Stand der Technik5004–5 Sätze
Durchgeführte Arbeiten1.0008–10 Sätze
Wissenschaftlich-technische Unsicherheiten1.0008–10 Sätze
Summe der Kernbeschreibung4.000≈ 1,5 Seiten

Hinzu kommen 200 Zeichen für den Titel sowie – nur bei Auftragsforschung – 500 Zeichen je Auftragnehmer und – nur bei Kooperationen – 500 Zeichen für das übergeordnete Ziel. Wie sich derselbe Sachverhalt in Forschungssprache statt in Entwicklungssprache formulieren lässt, zeigt Forschungssprache statt Entwicklungssprache mit Vorher-Nachher-Beispielen. Was die Bescheinigungsstelle typischerweise zurückweist, steht unter BSFZ-Ablehnungsgründe.

Stufe 2 – „Mein ELSTER"

Der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage: Abschnitt für Abschnitt

Liegt der BSFZ-Bescheid vor, folgt der steuerliche Antrag nach § 5 FZulG beim Finanzamt – je Wirtschaftsjahr, nach dessen Ablauf. Das Formular ist modular aufgebaut; Bemessungsgrundlage und Höhe der Forschungszulage werden am Ende der Dateneingabe automatisch ermittelt und gemeinsam mit den Antragsdaten übermittelt. Sie beantragen also keinen Betrag – Sie erklären Aufwendungen.

Das ELSTER-Formular existiert in Fassungen je Wirtschaftsjahr – maßgeblich ist die Fassung des beantragten Jahres. Die folgende Gliederung folgt der Antragsübersicht des Bundesfinanzministeriums vom 02.07.2021 und bildet den modularen Aufbau ab.

1 · Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Der erste Abschnitt beschreibt das Unternehmen – und enthält mit den Lohnaufwendungen bereits den größten Zahlenblock.

  1. Stammdaten des Unternehmens

    Name, Steuernummer bei gesonderter Feststellung der Einkünfte, Sitz (Gemeinde), Rechtsform, Wirtschaftszweig und die Angabe, ob eine Organschaft vorliegt.

    Dazu Geschäftsanschrift (Abschnitt 1.1) und gesetzlicher Vertreter (1.2), Letzterer mit Adresse, soweit sie abweicht.

  2. Angaben zur Steuerbefreiung (1.3)

    Abgefragt wird, ob das Unternehmen nach § 5 KStG von der Besteuerung befreit ist und ob die FuE-Vorhaben in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einem nicht steuerbefreiten Betrieb gewerblicher Art durchgeführt werden.

  3. Verteilung der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage bei verbundenen Unternehmen (1.4)

    Für jedes verbundene Unternehmen gesondert: Steuernummer, Name, ob es Forschungszulage beantragt hat oder beantragen wird, und der Anteil an der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage, der auf es entfällt.

    Hier wird die Höchstbemessungsgrundlage im Verbund aufgeteilt. Soweit vorhanden, kommen das Datum des Festsetzungsbescheids und das Datum des Antrags hinzu. Wer im Konzern ohne Abstimmung beantragt, riskiert, dass sich die Anteile nicht zu einem stimmigen Bild fügen.

    Typischer Rückfragegrund: Jede Gesellschaft für sich beantragen lassen, ohne die Aufteilung vorher festzulegen.

  4. Lohnaufwendungen insgesamt im Unternehmen (1.5)

    Für das gesamte Wirtschaftsjahr: Zahl der Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten, die Bruttoarbeitslöhne mit Lohnsteuerabzug nach § 38 Abs. 1 EStG und die Ausgaben für die Zukunftssicherung nach § 3 Nr. 62 EStG.

    Arbeitnehmer, für die aufgrund einer Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, werden durchgehend getrennt erfasst – in Kopfzahl wie in Betrag.

  5. Lohnaufwendungen der in FuE tätigen Arbeitnehmer (1.6)

    Dieselbe Struktur wie 1.5, aber beschränkt auf die mit FuE-Vorhaben beschäftigten Arbeitnehmer – ebenfalls als Gesamtwert für das Wirtschaftsjahr.

    Abschnitt 1.6 ist die Brücke zwischen der Lohnbuchhaltung und dem einzelnen Vorhaben: Die vorhabensbezogenen Anteile folgen erst in Abschnitt 2.1. Die Zahlen müssen zueinander passen – 1.6 kann nicht kleiner sein als die Summe der Vorhabensanteile.

    Typischer Rückfragegrund: Die FuE-Lohnsumme schätzen, statt sie aus der Stundenaufzeichnung abzuleiten. Der Nachweis wird auf der Ebene des einzelnen Arbeitnehmers geführt.

  6. Zusätzliche Angaben für Personengesellschaften (1.7)

    Empfangsbevollmächtigter nach § 122 Abs. 6 AO, die Feststellungsbeteiligten am Ende des Wirtschaftsjahres mit Name, Anschrift, Steuernummer, Identifikationsnummer und Art der Beteiligung sowie der Aufteilungsschlüssel.

    Die Aufteilung erfolgt nach gezeichnetem oder eingezahltem Kapital oder nach Bruchteilen – abgefragt werden Kapital, Zähler und Nenner am Ende des Wirtschaftsjahres.

2 · Angaben zu den FuE-Vorhaben

Für jedes Vorhaben gesondert – hier greift der BSFZ-Bescheid aus Stufe 1 direkt in Stufe 2 durch.

  1. Vorhabens-ID aus dem BSFZ-Bescheid

    Die Vorhabens-ID aus dem Bescheid der Bescheinigungsstelle nach § 6 FZulG verbindet beide Stufen – ohne sie lässt sich das Vorhaben im Antrag nicht zuordnen.

    Dieselbe ID gehört auch auf die Stundenzettel. Wer sie dort von Anfang an mitführt, kann die geltend gemachte Lohnsumme später ohne Rekonstruktion belegen.

  2. Bezeichnung, Art der Durchführung, Beginn der Arbeiten

    Bezeichnung des Vorhabens, Art der Durchführung, Angabe zum Kooperationsvorhaben sowie Beginn der Arbeiten bzw. Datum der Auftragserteilung.

    Das Datum der Auftragserteilung ist kein Formalfeld: Bei Auftragsforschung hängt der förderfähige Anteil des Entgelts genau daran – nicht am Projektstart und nicht am Zeitpunkt der Aufwendung.

    Typischer Rückfragegrund: Projektstart und Auftragserteilung verwechseln. Beide Daten können weit auseinanderliegen und haben unterschiedliche Rechtsfolgen.

  3. Bestätigungen zum Bescheid

    Sie bestätigen, dass der BSFZ-Bescheid dem Finanzamt vorliegt, dass sich die dem Bescheid zugrunde gelegten Angaben nicht verändert haben und ob weitere Fördermittel beantragt oder gewährt wurden.

    Dazu kommt die Bestätigung, dass das Vorhaben nicht im Auftrag eines anderen Unternehmens ausgeführt wird. Hat sich das Vorhaben seit der Bescheinigung inhaltlich verändert, ist diese Bestätigung der Punkt, an dem das auffällt.

  4. Eigenbetriebliche Vorhaben (2.1)

    Je Vorhaben: Anzahl der mit FuE beschäftigten Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten und nach Köpfen sowie der Anteil des Bruttoarbeitslohns, der auf die FuE-Tätigkeiten dieses Vorhabens entfällt.

    Gesondert auszuweisen sind der Anteil an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, die DBA-Fälle und die anteiligen Ausgaben für die Zukunftssicherung nach § 3 Nr. 62 EStG. Eigenleistungen eines Einzelunternehmers werden in Arbeitsstunden erklärt; bei Gesellschaftern einer Mitunternehmerschaft kommen Name, die Bestätigung einer zivilrechtlich wirksamen vertraglichen Vereinbarung, die Tätigkeitsvergütung insgesamt und für FuE sowie die Arbeitsstunden hinzu.

    Typischer Rückfragegrund: Bei Gesellschafter-Eigenleistungen die vertragliche Vereinbarung nachreichen wollen. Das Formular fragt nach ihrem Vorliegen – im Präsens.

  5. Auftragsforschung (2.2)

    je Auftragnehmer gesondert

    Je Auftragnehmer: die Bestätigung, dass der Auftrag nicht als Unterauftrag aus einer eigenen Beauftragung erteilt wurde, und das im Wirtschaftsjahr gezahlte Entgelt.

    Für die Daten des Auftragnehmers gibt es zwei Wege: die Zustimmung zur Übernahme der Angaben aus dem BSFZ-Bescheid – oder die manuelle Eingabe von Bezeichnung, Anschrift, Steuernummer und Staat. Der erste Weg ist der sicherere, weil er Abweichungen zwischen beiden Stufen ausschließt.

  6. Andere Fördermittel (2.3)

    nur bei Bezug oder Beantragung

    Fördermittelgeber, Datum des Bewilligungsbescheids oder ersatzweise des Antrags, Förderbetrag – und die Angabe, welche Aufwendungen der Förderung zugrunde liegen.

    Abgefragt wird auch die Höhe der Aufwendungen, die in die Bemessung der anderen Förderung einbezogen wurden. Das ist die Stelle, an der die Abgrenzung zwischen den Programmen tatsächlich geprüft wird.

  7. Kooperationsvorhaben (2.4)

    Für Kooperationen mit verbundenen Unternehmen, mit steuerbefreiten Forschungseinrichtungen und mit anderen steuerpflichtigen Unternehmen wird jeweils der Anteil in Prozent abgefragt.

3 bis 5 · Beihilferecht und Schlusserklärung

Die letzten Abschnitte sind kurz – und entscheiden trotzdem über den Fördersatz.

  1. De-minimis-Erklärungen (3)

    nur bei erklärten Eigenleistungen

    Angaben zu De-minimis-Beihilfen sind nur erforderlich, wenn Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder von Gesellschaftern einer Mitunternehmerschaft erklärt werden.

    Erfasst werden je Beihilfe das Datum des Bewilligungsbescheids oder der Zusage, der Beihilfegeber und der Beihilfewert – getrennt für De-minimis-Beihilfen (3.1) und DAWI-de-minimis-Beihilfen (3.2).

  2. Weitere Voraussetzungen nach europäischem Beihilferecht (4)

    Drei Erklärungen: kein Unternehmen in Schwierigkeiten, keine offene Rückforderung aus einem früheren Kommissionsbeschluss – und ob der begünstigte Betrieb ein KMU im Sinne des Anhangs I der AGVO ist.

    Die dritte Erklärung ist die teuerste Zeile des Formulars: An ihr hängt der erhöhte Fördersatz. Der Zuschlag ist antragsgebunden – er wird nicht von Amts wegen gewährt.

    Typischer Rückfragegrund: Den KMU-Status nach Gefühl ankreuzen. Maßgeblich ist Anhang I der AGVO, und verbundene sowie Partnerunternehmen werden mitgerechnet.

  3. Schlusserklärung (5)

    Die Erklärung zur Wahrheit der Angaben verweist ausdrücklich auf §§ 370, 153 AO und verpflichtet, nachträgliche Änderungen mit Auswirkung auf die Festsetzung unverzüglich anzuzeigen.

    Dazu kommen die Anerkennung der De-minimis-Rechtsgrundlage und die Zustimmung zur Veröffentlichung: Einzelbeihilfen über 500.000 Euro werden nach Artikel 9 der AGVO auf einer Plattform der Europäischen Kommission veröffentlicht – mit Name, Region, Wirtschaftszweig und Beihilfehöhe.

  4. Mitwirkung der steuerberatenden Berufe (5.1) und abweichender Empfänger (5.2)

    Wurde der Antrag unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe (§§ 3, 4 StBerG) angefertigt, werden Name, Anschrift, Mandantennummer und Bearbeiterkennzeichen erfasst; 5.2 erlaubt einen abweichenden Bescheidempfänger.

Die Zahlen hinter den Feldern: Stundenaufzeichnung

In beiden Stufen steht am Ende dieselbe Frage: Woher stammen die FuE-Personalkosten? Das BSFZ-Portal fragt Personenmonate und Euro je Kalenderjahr ab, das ELSTER-Formular den Anteil des Bruttoarbeitslohns, der auf das jeweilige Vorhaben entfällt. Beide Angaben lassen sich nur aus einer laufenden Stundenaufzeichnung je Mitarbeiter:in ableiten – rückwirkend rekonstruiert wird das teuer und selten belastbar. Tragen Sie die Vorhabens-ID aus dem BSFZ-Bescheid von Anfang an auf den Stundenzetteln mit: Dann passt Stufe 2 ohne Nacharbeit zu Stufe 1.

Wie die festgesetzte Zulage anschließend beim Finanzamt läuft – Anrechnung auf die Steuer, Auszahlung des überschießenden Betrags –, erklärt Forschungszulage über ELSTER geltend machen. Wie Sie den Vorgang danach korrekt buchen und bilanzieren, steht separat. Die mögliche Höhe schätzen Sie vorab im Forschungszulage-Rechner – aktuell 25 %, für KMU 35 % der Bemessungsgrundlage.

Die sieben häufigsten Ausfüllfehler

  • Produkt- statt Forschungssprache: Ein Satz, der auch in einem Datenblatt stehen könnte, beantwortet keine der vier Fragen im Portal.
  • Neuartigkeit behauptet statt gegen den Stand der Technik abgegrenzt – in einem Feld, das nur 500 Zeichen hat.
  • Wirtschaftliche statt wissenschaftlich-technischer Risiken beschrieben: Marktrisiko, Budget und Personalverfügbarkeit gehören nicht ins Unsicherheiten-Feld.
  • Zeichenbudget im ersten Feld verbraucht, sodass für Arbeiten und Unsicherheiten nur noch Stichworte bleiben.
  • Projektstart und Datum der Auftragserteilung verwechselt – bei Auftragsforschung hängt der förderfähige Anteil an der Auftragserteilung.
  • Externe Beratung nicht angegeben, weil das Erfolgshonorar noch nicht fällig war.
  • FuE-Lohnsumme geschätzt statt aus der Stundenaufzeichnung abgeleitet – der Nachweis wird je Mitarbeiter:in geführt.

Antrag ausgefüllt – oder Hilfe gewünscht?

Zwei Wege: Wir prüfen Ihre fertigen Portaltexte vor dem Einreichen zum Fixpreis – oder wir übernehmen die BSFZ-Stufe komplett, erfolgsbasiert und ohne Vorabrisiko.

Häufige Fragen zum Ausfüllen des Antrags

Wie fülle ich den BSFZ-Antrag aus?

Der BSFZ-Antrag wird vollständig über das Webportal der Bescheinigungsstelle auf Deutsch ausgefüllt. Den Kern bilden vier inhaltliche Freitextfelder mit zusammen 4.000 Zeichen: Ziel und Wissenslücke (1.500 Zeichen), Abgrenzung vom Stand der Technik (500), durchgeführte Arbeiten (1.000) und wissenschaftlich-technische Unsicherheiten (1.000). Davor stehen Titel, Zeitraum und Tätigkeitsform, danach Arbeitsplan, Wirtschaftsgüter und der finanzielle Rahmen je Kalenderjahr.

Wie viele Zeichen habe ich pro Feld?

Titel 200 Zeichen, Ziel des Vorhabens 1.500, Abgrenzung vom Stand der Technik 500, durchgeführte Arbeiten 1.000, wissenschaftliche und technische Unsicherheiten 1.000. Bei Auftragsforschung kommen je Auftragnehmer 500 Zeichen für dessen Arbeiten hinzu, bei Kooperationen 500 Zeichen für das übergeordnete Ziel. Für Wirtschaftsgüter gelten je 100 Zeichen für Bezeichnung, Hersteller und Modell sowie 500 Zeichen für Beschreibung und Begründung.

Was gehört in das Feld zu den Unsicherheiten?

Das Feld fragt ausdrücklich nach wissenschaftlichen, technischen und/oder methodischen Unsicherheiten – und danach, woran der Ansatz zum Schließen der Wissenslücke scheitern könnte. Gemeint sind die Punkte, an denen zu Projektbeginn offen war, ob die Lösung funktioniert. Wirtschaftliche Risiken wie Marktakzeptanz, Wettbewerb oder Budget beantworten diese Frage nicht.

Muss ich angeben, wenn mich eine Beratung beim Antrag unterstützt hat?

Ja. Das BSFZ-Formular fragt, ob neben dem antragstellenden Unternehmen weitere Personen gegen Entgelt an der Antragstellung beratend mitgewirkt haben. Die Angabe ist laut Formularübersicht auch dann verpflichtend, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Zahlung erfolgt ist oder die Vergütung an Bedingungen geknüpft ist – etwa an die Erteilung der Bescheinigung oder die Auszahlung der Forschungszulage. Anzugeben sind Name der beratenden Personen sowie Name, Rechtsform und Anschrift des Beratungsunternehmens.

Wo finde ich das Formular für den Antrag auf Forschungszulage?

Es gibt kein PDF-Formular zum Herunterladen – beide Stufen laufen vollständig digital. Stufe 1, den Antrag auf die BSFZ-Bescheinigung, füllen Sie in den Formularfeldern des BSFZ-Webportals aus. Stufe 2, den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage, stellen Sie danach als elektronisches Formular über „Mein ELSTER" beim Finanzamt – je Wirtschaftsjahr und unter Angabe der Vorhabens-ID aus dem BSFZ-Bescheid.

Brauche ich ein ELSTER-Zertifikat?

Ja – in beiden Stufen. Für Stufe 1 authentifizieren Sie sich bei der Registrierung im BSFZ-Webportal mit einem ELSTER-Unternehmenszertifikat; auch jedes spätere Einreichen, Zurückziehen und jeder Widerspruch verlangt diese Authentifizierung erneut. Für Stufe 2 wird der Antrag über „Mein ELSTER" übermittelt, wofür ebenfalls ein Benutzerkonto mit Zertifikat nötig ist.

Kann ich für mehrere Vorhaben einen gemeinsamen Antrag stellen?

In Stufe 2 ja, in Stufe 1 nein. Beim Finanzamt können Sie je Wirtschaftsjahr nur einen Antrag auf Forschungszulage stellen – auch wenn Sie mehrere begünstigte Vorhaben durchgeführt haben; die Vorhaben werden darin jeweils gesondert erfasst. Im BSFZ-Portal wird dagegen jedes Vorhaben einzeln beschrieben und einzeln beschieden.

Was kostet der BSFZ-Antrag?

Der BSFZ-Antrag selbst ist kostenlos – die Bescheinigungsstelle Forschungszulage erhebt keine Gebühr. Kosten entstehen nur, wenn Sie sich beim Ausfüllen unterstützen lassen. Bei Zulagenlotse ist die Komplettbetreuung erfolgsbasiert (10 % der zugeflossenen Förderung), die Antragskontrolle ein Fixpreis.

Sind Sie förderfähig? Finden Sie es kostenlos heraus.

Der Förder-Check ist unverbindlich und dauert wenige Minuten. Sie erfahren, ob und in welcher Höhe sich ein BSFZ-Antrag für Sie lohnt.