Forschungszulage für Chemie & Werkstofftechnik
In Chemie und Werkstofftechnik ist die Forschung mit ungewissem Ergebnis förderfähig – Routine-Rezepturarbeit und Qualitätskontrolle nicht. Förderfähig sind neue Materialien und Formulierungen mit offenem Eigenschaftsprofil, neue Syntheserouten oder Katalysatoren sowie ein Scale-up mit echten verfahrenstechnischen Unwägbarkeiten. Wir ziehen die Grenze prüfsicher.
Alles kostenlos & unverbindlich – kein Vorabrisiko.
Einordnung
Vorhaben in Chemie und Werkstofftechnik werden anhand der allgemeinen FuE-Kriterien bewertet: Es muss eine wissenschaftlich-technische Unsicherheit bestehen, deren Ausgang zu Projektbeginn offen ist. Reine Anwendung bekannter Rezepturen oder Verfahren im etablierten Rahmen ist keine Forschung.
Welche FuE-Tätigkeiten in Chemie & Werkstoffe sind förderfähig?
- Neue Formulierungen, Wirkstoff- oder Materialsysteme mit zu Projektbeginn unsicherem Eigenschaftsprofil
- Neue Syntheserouten, Katalysatoren oder Reaktionsführungen mit technisch offenem Ausgang
- Scale-up vom Labor- in den Technikums-/Pilotmaßstab, wenn dabei echte verfahrenstechnische Unwägbarkeiten aufzulösen sind
- Entwicklung neuer Prüf- oder Analyseverfahren, die Erkenntnisse jenseits bekannter Methoden ermöglichen
Rechenbeispiel: Forschungszulage in Chemie & Werkstoffe
Nur zur Veranschaulichung – kein realer Mandantenfall.
Annahme: Angenommen, 4 Chemiker:innen/Verfahrenstechniker:innen arbeiten anteilig rund 55 % an einer neuen Formulierung mit offenem Eigenschaftsprofil – rund 380.000 € förderfähige FuE-Personalkosten pro Jahr.
Vereinfachtes Beispiel auf Basis der förderfähigen FuE-Personalkosten (Stand Juli 2026); ohne Gemeinkostenpauschale, Auftragsforschung, Eigenleistung und Deckelung. Ihre tatsächliche Förderung hängt vom Einzelfall ab.
Typische nicht förderfähige Tätigkeiten & Ablehnungsgründe
Genau hier scheitern viele Erstanträge. Diese Punkte stammen aus dem BSFZ-Prüfleitfaden:
- Routinemäßige Rezeptur- oder Rezepturmengen-Anpassung im bekannten technischen Rahmen
- Reine Qualitätskontrolle, Wareneingangs- und Standardanalytik
- Produktionsanlauf und laufende Produktion nach abgeschlossener Entwicklung
- Zulassungs- und Registrierungstätigkeiten (z. B. REACH-Registrierung, Kennzeichnung)
- Normbefolgung und wiederkehrende Standardprüfungen
Forschungssprache statt Entwicklungssprache
Die BSFZ prüft nach wissenschaftlichen Kriterien. Ein Beispiel aus Chemie & Werkstoffe:
„Wir haben eine neue Beschichtung entwickelt, die besser hält.“
„Ob ein neuartiges Bindemittel-Füllstoff-System die Haftfestigkeit und Temperaturbeständigkeit gegenüber dem Stand der Technik signifikant erhöht – mit offenem Ausgang, geprüft an definierten Schwellenwerten.“
Häufige Fragen: Forschungszulage für Chemie & Werkstoffe
Welche FuE-Tätigkeiten in Chemie/Werkstoffen sind förderfähig?
Förderfähig sind neue Formulierungen und Materialien mit unsicherem Eigenschaftsprofil, neue Syntheserouten und Katalysatoren sowie ein Scale-up mit echten verfahrenstechnischen Unwägbarkeiten – jeweils mit zu Projektbeginn offenem Ausgang.
Ist das Scale-up in die Produktion förderfähig?
Nur solange dabei eine echte technische Unwägbarkeit besteht (z. B. im Technikums-/Pilotmaßstab). Der reine Produktionsanlauf und die laufende Produktion nach abgeschlossener Entwicklung sind nicht förderfähig.
Zählt die REACH-Registrierung als Forschung?
Nein. Zulassungs- und Registrierungstätigkeiten dienen der Marktfähigkeit und sind keine Forschung im Sinne des FZulG.