Erfolgsbasiert · keine Erfolgsquoten-Versprechen

Branche: Chemie & Werkstoffe

Forschungszulage für Chemie & Werkstofftechnik

In Chemie und Werkstofftechnik ist die Forschung mit ungewissem Ergebnis förderfähig – Routine-Rezepturarbeit und Qualitätskontrolle nicht. Förderfähig sind neue Materialien und Formulierungen mit offenem Eigenschaftsprofil, neue Syntheserouten oder Katalysatoren sowie ein Scale-up mit echten verfahrenstechnischen Unwägbarkeiten. Wir ziehen die Grenze prüfsicher.

Forschungszulage für Chemie & Werkstoffe

Einordnung

Vorhaben in Chemie und Werkstofftechnik werden anhand der allgemeinen FuE-Kriterien bewertet: Es muss eine wissenschaftlich-technische Unsicherheit bestehen, deren Ausgang zu Projektbeginn offen ist. Reine Anwendung bekannter Rezepturen oder Verfahren im etablierten Rahmen ist keine Forschung.

Welche FuE-Tätigkeiten in Chemie & Werkstoffe sind förderfähig?

  • Neue Formulierungen, Wirkstoff- oder Materialsysteme mit zu Projektbeginn unsicherem Eigenschaftsprofil
  • Neue Syntheserouten, Katalysatoren oder Reaktionsführungen mit technisch offenem Ausgang
  • Scale-up vom Labor- in den Technikums-/Pilotmaßstab, wenn dabei echte verfahrenstechnische Unwägbarkeiten aufzulösen sind
  • Entwicklung neuer Prüf- oder Analyseverfahren, die Erkenntnisse jenseits bekannter Methoden ermöglichen
Beispielrechnung

Rechenbeispiel: Forschungszulage in Chemie & Werkstoffe

Nur zur Veranschaulichung – kein realer Mandantenfall.

Annahme: Angenommen, 4 Chemiker:innen/Verfahrenstechniker:innen arbeiten anteilig rund 55 % an einer neuen Formulierung mit offenem Eigenschaftsprofil – rund 380.000 € förderfähige FuE-Personalkosten pro Jahr.

Forschungszulage für KMU (35 %) 133.000 € pro Jahr
Regulärer Satz (25 %) 95.000 € pro Jahr

Vereinfachtes Beispiel auf Basis der förderfähigen FuE-Personalkosten (Stand Juli 2026); ohne Gemeinkostenpauschale, Auftragsforschung, Eigenleistung und Deckelung. Ihre tatsächliche Förderung hängt vom Einzelfall ab.

Förderhöhe im Rechner schätzen →

Typische nicht förderfähige Tätigkeiten & Ablehnungsgründe

Genau hier scheitern viele Erstanträge. Diese Punkte stammen aus dem BSFZ-Prüfleitfaden:

  • Routinemäßige Rezeptur- oder Rezepturmengen-Anpassung im bekannten technischen Rahmen
  • Reine Qualitätskontrolle, Wareneingangs- und Standardanalytik
  • Produktionsanlauf und laufende Produktion nach abgeschlossener Entwicklung
  • Zulassungs- und Registrierungstätigkeiten (z. B. REACH-Registrierung, Kennzeichnung)
  • Normbefolgung und wiederkehrende Standardprüfungen

Forschungssprache statt Entwicklungssprache

Die BSFZ prüft nach wissenschaftlichen Kriterien. Ein Beispiel aus Chemie & Werkstoffe:

Entwicklungssprache

„Wir haben eine neue Beschichtung entwickelt, die besser hält.“

Forschungssprache

„Ob ein neuartiges Bindemittel-Füllstoff-System die Haftfestigkeit und Temperaturbeständigkeit gegenüber dem Stand der Technik signifikant erhöht – mit offenem Ausgang, geprüft an definierten Schwellenwerten.“

Mehr zur Forschungssprache →

Häufige Fragen: Forschungszulage für Chemie & Werkstoffe

Welche FuE-Tätigkeiten in Chemie/Werkstoffen sind förderfähig?

Förderfähig sind neue Formulierungen und Materialien mit unsicherem Eigenschaftsprofil, neue Syntheserouten und Katalysatoren sowie ein Scale-up mit echten verfahrenstechnischen Unwägbarkeiten – jeweils mit zu Projektbeginn offenem Ausgang.

Ist das Scale-up in die Produktion förderfähig?

Nur solange dabei eine echte technische Unwägbarkeit besteht (z. B. im Technikums-/Pilotmaßstab). Der reine Produktionsanlauf und die laufende Produktion nach abgeschlossener Entwicklung sind nicht förderfähig.

Zählt die REACH-Registrierung als Forschung?

Nein. Zulassungs- und Registrierungstätigkeiten dienen der Marktfähigkeit und sind keine Forschung im Sinne des FZulG.

Förderfähig in Chemie & Werkstoffe? Kostenlos prüfen.

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und in welcher Höhe sich ein BSFZ-Antrag für Ihr Vorhaben lohnt.