Forschungszulage beantragen – sicher durch die BSFZ-Bescheinigung.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung für Personalkosten, für die grundsätzlich alle Unternehmen antragsberechtigt sind: 25 % der förderfähigen Kosten (KMU: 35 %), bis zu 4.200.000 € pro Jahr. Sie läuft in zwei Stufen – BSFZ-Bescheinigung, dann Finanzamt – und ist rückwirkend bis 2022 möglich.
Zulagenlotse übernimmt den schwierigen ersten Teil der Forschungszulage: die BSFZ-Bescheinigung und die Antragsvorbereitung. Sie zahlen nur im Erfolgsfall – 10 % der ausgezahlten Förderung, ohne Vorabrisiko.
Alles kostenlos & unverbindlich – kein Vorabrisiko.
- Erfolgsbasiert & transparent
- Prüfleitfaden-konform
- Rückwirkend bis 2022
Die Forschungszulage im Video
Was wird gefördert, wie viel ist drin – und woran scheitern die meisten Erstanträge? Unser Erklärvideo bringt es auf den Punkt.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung mit Rechtsanspruch – technologieoffen, größen- und branchenunabhängig. Sie ist kein Zuschuss, sondern wird über die Steuerfestsetzung realisiert.
Gefördert werden vor allem Personalkosten für FuE, Auftragsforschung und – bei Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen – die Eigenleistung. Maßgeblich sind FZulG und BSFZ; alle Kennzahlen mit Stand Juli 2026.
Forschungszulage Höhe Voraussetzungen Forschungszulage berechnen Ablauf Antrag ausfüllen rückwirkend beantragen
Zwei Stufen – wir übernehmen die erste, auf Wunsch beide.
Die Forschungszulage läuft in zwei Schritten. Wir bringen Sie sicher durch Stufe 1 – und arbeiten für Stufe 2 direkt mit Steuerkanzleien zusammen. Auf Wunsch übernehmen wir das gesamte Verfahren aus einer Hand.
-
BSFZ-Bescheinigung Unsere Leistung
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung ist – nach den Frascati-Kriterien Neuartigkeit, technisches Risiko und Planmäßigkeit. Das ist der anspruchsvolle Teil, an dem die meisten Erstanträge scheitern. Genau hier arbeiten wir für Sie.
- FuE-Vorhaben identifizieren und in „Forschungssprache“ statt Entwicklungssprache strukturieren
- Portalfelder und Arbeitspakete prüfleitfaden-konform ausformulieren – inklusive der knappen Zeichenlimits
- Förderfähige von nicht förderfähigen Tätigkeiten sauber abgrenzen (der häufigste Ablehnungsgrund)
- Ergebnis: die BSFZ-Bescheinigung als Grundlagenbescheid für das gesamte Vorhaben – Bearbeitung meist rund 2–3 Monate
-
Geltendmachung beim Finanzamt Wir oder Ihre Steuerberatung
Mit der Bescheinigung wird die Zulage pro Wirtschaftsjahr über „Mein ELSTER“ beim Finanzamt beantragt und mit der Steuerfestsetzung verrechnet oder ausgezahlt. Das ist vorbehaltene Steuerberatung: Ihre Steuerberatung erledigt sie – oder wir übernehmen in direkter Kooperation mit Steuerkanzleien auch diesen Teil, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
- Standard: Wir übergeben die belastbare Vorarbeit strukturiert an Ihre Steuerberatung – BSFZ-Teil erfolgsbasiert 10 %
- Rundum-Paket: Gemeinsam mit Partner-Steuerkanzleien übernehmen wir auch Stufe 2 – ein Ansprechpartner, 10 % erfolgsbasiert (kein Aufpreis für Stufe 2)
- Keine Steuerberatung? Wir vernetzen Sie mit einer passenden Kanzlei aus unserem Kooperationsnetzwerk
Ehrlich, spezialisiert, nachweissicher.
Radikale Transparenz
Keine unbelegten Erfolgsquoten. Klares Honorar, ehrliche Einschätzung, ob sich ein Antrag lohnt – bewusst anders als der Markt.
Nischen-Tiefe statt Generalismus
Wir kennen die branchentypischen förderfähigen FuE-Tätigkeiten und die häufigen Ablehnungsgründe – von Software bis Maschinenbau.
Nachweiskompetenz
„Forschungssprache statt Entwicklungssprache“: Wir formulieren Wissenslücke, Risiko und Arbeitspakete so, dass sie dem BSFZ-Prüfleitfaden standhalten.
Forschungszulage für Ihre Branche
Wir kennen die branchentypischen förderfähigen FuE-Tätigkeiten – und die häufigen Ablehnungsgründe.
Software, KI & SaaS
Software- und KI-Unternehmen sind technologieoffen förderfähig – aber nur der Forschungsanteil, nicht die Routineentwicklung.
Mehr erfahren →
Medizintechnik & Biotech
In der Gesundheitsforschung ist die eigentliche Forschung förderfähig – die zulassungsbezogenen Schritte sind es nicht.
Mehr erfahren →
Defense & Sicherheitstechnik
Die Forschungszulage ist technologieoffen – wehrtechnische und sicherheitstechnische FuE sind grundsätzlich förderfähig.
Mehr erfahren →
Maschinenbau & Ingenieurbüros
Im Maschinenbau endet die förderfähige Forschung mit dem Test des Prototyps.
Mehr erfahren →
Automotive & Fahrzeugtechnik
In der Fahrzeugtechnik ist die Forschung bis zum Test des Prototyps förderfähig – Serienhochlauf und Homologation sind es nicht.
Mehr erfahren →
Chemie & Werkstoffe
In Chemie und Werkstofftechnik ist die Forschung mit ungewissem Ergebnis förderfähig – Routine-Rezepturarbeit und Qualitätskontrolle nicht.
Mehr erfahren →
Elektrotechnik & Elektronik
In der Elektronikentwicklung ist die Forschung mit technischem Risiko förderfähig – EMV-Zertifizierung und Serienfertigung nicht.
Mehr erfahren →
Energie, Cleantech & GreenTech
In Energie und Cleantech ist die Forschung mit offenem Ausgang förderfähig – der Bau von Standardanlagen und der Rollout nicht.
Mehr erfahren →
Bau & Bautechnik
Im Bauwesen ist die Forschung mit ungewissem Ergebnis förderfähig – Standardplanung und Bauausführung nach anerkannten Regeln der Technik nicht.
Mehr erfahren →Zwei klare Wege zur Bescheinigung
Komplettbetreuung
10 %
Wir bereiten Ihren BSFZ-Antrag vollständig vor – Sie zahlen erst nach Erfolg.
Details ansehen →Antragskontrolle
900 €
Sie erstellen den BSFZ-Antrag selbst – wir prüfen ihn professionell, geben konkretes Feedback und machen ihn einreichungsreif.
Details ansehen →Was ändert sich 2026?
Zum 1. Januar 2026 wurde die Forschungszulage über das steuerliche Investitionssofortprogramm deutlich attraktiver:
- Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € pro Jahr erhöht (vorher 10 Mio. €) – bis zu 4.200.000 € Förderung/Jahr für KMU, 3.000.000 € regulär
- Neue Gemeinkostenpauschale: pauschal 20 % der im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen (ohne Einzelnachweis) – nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025
- Eigenleistung: 100 €/h (vorher 70 €/h), max. 2080 h/Jahr
- KMU-Satz von 35 % bleibt bestehen
Alle Fördersätze und -grenzen sind gegen die offiziellen Quellen (BMF/BSFZ) geprüft und tragen einen sichtbaren Datumsstempel.
Häufige Fragen zur Forschungszulage
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage (FZulG) ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung mit Rechtsanspruch – technologieoffen und unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform. Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die BSFZ-Bescheinigung, danach die Geltendmachung beim Finanzamt.
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Grundsätzlich jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen mit eigenbetrieblicher Forschung oder Auftragsforschung – unabhängig von Größe und Branche. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern dass ein Vorhaben die FuE-Kriterien (Neuartigkeit, Risiko, Planmäßigkeit) erfüllt.
Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?
Der Fördersatz beträgt 25 %, für KMU 35 %. Die Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr – das sind bis zu 4.200.000 € Förderung pro Jahr für KMU. Neu ab 2026 sind u. a. eine 20-%-Gemeinkostenpauschale (nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025) und 100 €/h für Eigenleistung.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja. Anträge sind rückwirkend für Projekte bis zurück zu 2022 möglich (bis zu 4 Jahre). Für das Aufwandsjahr 2022 endet die Festsetzungsfrist am 31.12.2026 – hier lohnt sich zeitnahes Handeln.
Was kostet die Unterstützung durch Zulagenlotse?
Die Komplettbetreuung ist erfolgsbasiert: 10 % der tatsächlich zugeflossenen Fördersumme, fällig erst nach Mittelzufluss – kein Fixhonorar, kein Vorabrisiko. Alternativ prüfen wir einen selbst erstellten Antrag zum Fixpreis (Antragskontrolle).
Was kostet es mich, wenn am Ende kein Bescheid kommt?
Bei der Komplettbetreuung nichts. Wir arbeiten rein erfolgsbasiert: Das Honorar von 10 % fällt ausschließlich auf die tatsächlich zugeflossene Fördersumme an und wird erst nach Mittelzufluss fällig. Kommt keine Förderung zustande, entsteht Ihnen kein Honorar – das wirtschaftliche Ausfallrisiko tragen wir bis zum Erhalt mit. Nur die optionale Antragskontrolle ist ein separater Fixpreis.
Wie lange dauert das Ganze?
Die Antragsvorbereitung dauert je nach Vorhaben meist wenige Wochen. Die BSFZ-Bescheinigung bearbeitet die Bescheinigungsstelle nach eigenen Angaben in der Regel in rund zwei bis drei Monaten. Danach macht Ihre Steuerberatung die Zulage beim Finanzamt geltend. Eine bestimmte Dauer können wir nicht garantieren – die Qualität der Vorhabenbeschreibung hat darauf den größten Einfluss.
Muss ich dafür meine Steuerkanzlei wechseln?
Nein. Wir übernehmen den vorgelagerten BSFZ-Teil und die Antragsvorbereitung; die steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt bleibt bei Ihrer bestehenden Steuerberatung. Falls Sie keine haben oder Ihre Kanzlei die Forschungszulage nicht bearbeiten möchte, vernetzen wir Sie auf Wunsch mit einer Partnerkanzlei.
Sind meine Daten und Betriebsgeheimnisse sicher?
Ja. Wir behandeln alle Vorhabens- und Unternehmensdaten streng vertraulich, arbeiten datensparsam und geben nichts ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter. Auf Wunsch schließen wir vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Gerade bei sensiblen Themen formulieren wir den Antrag so, dass die FuE-Kriterien nachweisbar sind, ohne geheimhaltungsbedürftige Details offenzulegen.