Erfolgsbasiert · keine Erfolgsquoten-Versprechen

Voraussetzungen

Forschungszulage: Voraussetzungen im Überblick

Ob Sie die Forschungszulage erhalten, hängt an zwei Bedingungen: Ihr Vorhaben muss Forschung und Entwicklung (FuE) im Sinne des Gesetzes sein, und Ihr Unternehmen muss steuerpflichtig sein. Ob das Vorhaben die FuE-Kriterien erfüllt, prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Stand: Juli 2026 Quelle: Bundesfinanzministerium – Forschungszulage

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. In der Praxis heißt das: nahezu jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, das eigene Forschung und Entwicklung betreibt – unabhängig von Branche, Größe und Rechtsform. Die Forschungszulage ist technologieoffen und ein gesetzlicher Anspruch, keine Ermessensförderung mit begrenztem Budget.

Welche Vorhaben sind förderfähig?

Gefördert wird Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG. Ein Vorhaben muss dafür die FuE-Kriterien erfüllen – insbesondere:

  • Neuartigkeit – es zielt auf neue Erkenntnisse oder Lösungen ab.
  • Wissenschaftlich-technisches Risiko – der Ausgang ist zu Beginn ungewiss.
  • Planmäßigkeit – es wird systematisch und nachvollziehbar durchgeführt.

Unsicher, ob Ihr Vorhaben diese Kriterien erfüllt? Der Förderfähigkeits-Schnelltest gibt Ihnen in sechs Fragen eine erste, unverbindliche Einschätzung.

Förderfähig ist der Forschungsanteil, nicht das gesamte Projekt. Wo die Grenze verläuft, ist branchenspezifisch – Beispiele für Software & KI, Medizintechnik & Biotech, Maschinenbau und Defense.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die Bemessungsgrundlage bildet sich – Stand ab 2026 – vor allem aus:

  • FuE-Personalkosten (Arbeitgeberbrutto, anteilig für FuE-Tätigkeit).
  • Eigenleistung von Einzelunternehmer:innen/Gesellschafter:innen: 100 €/h, bis 2.080 h/Jahr.
  • Auftragsforschung im EWR: 70 % der Kosten sind förderfähig.
  • Gemeinkostenpauschale von 20 % (für Vorhaben mit Beginn ab 2026).

Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere Aufwendungen förderfähig. Die genaue Zuordnung – etwa der maßgebliche Aufwendungszeitpunkt – klären wir im Förder-Check. Alle Kostenarten im Detail: förderfähige Kosten der Forschungszulage.

Stand: Juli 2026 Quelle: Bundesfinanzministerium – Forschungszulage

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 %. Die Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr – für KMU sind damit bis zu 4.200.000 € Förderung pro Jahr möglich. Ihre individuelle Größenordnung schätzen Sie unverbindlich im Forschungszulage-Rechner.

Welche Fristen gelten?

Den BSFZ-Antrag können Sie vor, während oder nach dem Vorhaben stellen. Den steuerlichen Antrag stellt Ihre Steuerberatung nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres beim Finanzamt. Aufwendungen sind bis zu 4 Jahre rückwirkend – bis ins Jahr 2022 – aktivierbar; warum das rückwirkend jetzt eilt.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich alle in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Unternehmen, die nicht von der Besteuerung befreit sind und eigene Forschung und Entwicklung betreiben – unabhängig von Branche, Größe und Rechtsform. Die Zulage ist technologieoffen und ein gesetzlicher Anspruch.

Welche Vorhaben sind förderfähig?

Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG: Vorhaben, die auf etwas Neuartiges abzielen, ein wissenschaftlich-technisches Risiko tragen und planmäßig (systematisch) durchgeführt werden. Reine Routineentwicklung, Anpassung oder Markteinführung sind nicht förderfähig.

Welche Kosten sind förderfähig?

Vor allem FuE-Personalkosten sowie – für Vorhaben ab 2026 – die Eigenleistung von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen mit 100 €/h (bis 2.080 h/Jahr), 70 % der Auftragsforschung im EWR und eine Gemeinkostenpauschale von 20 %.

Bis wann kann ich rückwirkend beantragen?

Aufwendungen bis zu 4 Jahre rückwirkend – bis ins Jahr 2022 – lassen sich noch aktivieren. Für das Aufwandsjahr 2022 ist die Frist besonders knapp.

Sind Sie förderfähig? Finden Sie es kostenlos heraus.

Der Förder-Check ist unverbindlich und dauert wenige Minuten. Sie erfahren, ob und in welcher Höhe sich ein BSFZ-Antrag für Sie lohnt.