Wie viel Forschungszulage konkret herauskommt, hängt von Ihren förderfähigen Aufwendungen ab. Drei durchgerechnete Beispiele zeigen die Größenordnung – jeweils mit vollständigem Rechenweg und den ab 2026 geltenden Fördersätzen (25 %, für KMU 35 %). Alle Beispiele unterstellen ein Vorhaben, das nach dem 31.12.2025 begonnen hat – nur dann gibt es die 20-%-Gemeinkostenpauschale. Ihre eigenen Zahlen schätzen Sie im Forschungszulage-Rechner.

Beispiel 1 – KMU mit eigenem FuE-Team

Ein KMU beschäftigt 4 Entwickler:innen (je 80.000 € Arbeitgeberbrutto), die zu 75 % an einem förderfähigen FuE-Vorhaben arbeiten. Keine Auftragsforschung, keine Eigenleistung.

FuE-Personalkosten (4 × 80.000 € × 75 %)240.000 €
Gemeinkostenpauschale (20 %)48.000 €
Bemessungsgrundlage288.000 €
Fördersatz35 %
Forschungszulage / Jahr100.800 €

Beispiel 2 – Startup ohne Gewinn

Ein Startup hat 3 FuE-Mitarbeitende (je 65.000 € × 90 % FuE-Anteil) und zwei Gründer, die 1.600 Stunden Eigenleistung einbringen. Das Unternehmen macht noch keinen Gewinn.

FuE-Personalkosten (3 × 65.000 € × 90 %)175.500 €
Eigenleistung (1.600 h × 100 €/h)160.000 €
Gemeinkostenpauschale (20 %)67.100 €
Bemessungsgrundlage402.600 €
Fördersatz35 %
Forschungszulage / Jahr140.910 €

Weil das Startup keine Steuer zahlt, wird die Zulage in voller Höhe ausgezahlt – echtes Geld aufs Konto.

Beispiel 3 – Unternehmen mit Auftragsforschung

Ein größeres Unternehmen (kein KMU, Satz 25 %) hat 500.000 € FuE-Personalkosten und vergibt zusätzlich 300.000 € Auftragsforschung an ein Institut im EWR.

FuE-Personalkosten500.000 €
Auftragsforschung (300.000 € × 70 %)210.000 €
Gemeinkostenpauschale (20 %)142.000 €
Bemessungsgrundlage852.000 €
Fördersatz25 %
Forschungszulage / Jahr213.000 €

Was die Beispiele zeigen

  • Der KMU-Satz von 35 % macht einen spürbaren Unterschied gegenüber den regulären 25 %.
  • Die Eigenleistung von Gründer:innen und die 20-%-Gemeinkostenpauschale erhöhen die Bemessungsgrundlage deutlich.
  • Auch ohne Gewinn fließt Geld: Die Zulage wird ausgezahlt – ideal für Startups, siehe Auszahlung ohne Gewinn.

Diese Beispiele sind vereinfachte Schätzungen. Ihre konkrete Größenordnung ermitteln Sie im Pauschalrechner oder im kostenlosen Förder-Check. Die Fördersätze im Detail: Höhe & Fördersätze.

Häufige Fragen zur Beispielrechnung

Wie rechne ich die Forschungszulage selbst aus?

Förderfähige Aufwendungen ermitteln (Personalkosten + anteilige Auftragsforschung + Eigenleistung + die 20-%-Gemeinkostenpauschale, sofern das Vorhaben nach dem 31.12.2025 begonnen hat), auf die Bemessungsgrundlage von maximal 12 Mio. € deckeln und mit dem Fördersatz multiplizieren: 25 %, für KMU 35 %.

Sind diese Beispielrechnungen verbindlich?

Nein. Es sind vereinfachte Schätzungen auf Basis der genannten Annahmen. Die tatsächliche Höhe hängt von der konkreten Kostenzuordnung und der BSFZ-Bescheinigung ab. Maßgeblich sind FZulG und BSFZ.

Gilt die Forschungszulage auch rückwirkend?

Ja, Aufwendungen ab 2022 lassen sich noch aktivieren – dann aber zu den damaligen Sätzen und Deckeln. Die Beispiele hier rechnen mit den ab 2026 geltenden Konditionen.

Stand: Juli 2026 Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)