Zum 1. Januar 2026 wurde die Forschungszulage über das steuerliche Investitionssofortprogramm deutlich attraktiver. Die wichtigsten Änderungen: eine höhere Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € pro Jahr, eine neue Gemeinkostenpauschale von 20 % und ein höherer Stundensatz für die Eigenleistung. Für KMU sind damit bis zu 4.200.000 € Förderung pro Jahr möglich.

Die Neuerungen 2026 im Überblick

  • Bemessungsgrundlage 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr und Unternehmensverbund (vorher 10 Mio. €).
  • Gemeinkostenpauschale 20 % auf den Personalaufwand – ohne Einzelnachweis (bei Projektstart ab 2026).
  • Eigenleistung 100 €/h für Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen (vorher 70 €/h), maximal 2080 Stunden pro Jahr.
  • KMU-Satz 35 % bleibt bestehen; der reguläre Satz beträgt 25 %.

Was das für die maximale Förderhöhe bedeutet, steht kompakt unter Höhe & Fördersätze.

Was die Gemeinkostenpauschale bringt

Die neue Gemeinkostenpauschale von 20 % ist für viele Unternehmen die spürbarste Änderung. Statt einzelne Gemeinkosten mühsam nachzuweisen, wird pauschal ein Zuschlag auf den Personal- und Eigenleistungsaufwand angesetzt. Das erhöht die Bemessungsgrundlage – und damit die Zulage – ohne zusätzlichen Nachweisaufwand. Wie stark sich das auswirkt, zeigen die Beispielrechnungen.

Für wen sich 2026 besonders lohnt

  • Personalintensive FuE-Teams profitieren am stärksten von der 20-%-Pauschale auf den Personalaufwand.
  • Gründergeführte Startups nutzen den höheren Eigenleistungssatz von 100 €/h – mehr dazu unter Forschungszulage für Startups.
  • Unternehmen mit externer FuE setzen 70 % der Auftragsforschung im EWR an.

Zwei zeitliche Anknüpfungspunkte

Wichtig: Zwei verschiedene Zeitpunkte bestimmen, was gilt. Der Aufwendungszeitpunkt (wann die Kosten entstehen) steuert Satz und Deckel. Der Projektstart steuert, welche Instrumente verfügbar sind – etwa die 70-%-Auftragsforschung und die 20-%-Gemeinkostenpauschale.

AufwendungszeitraumSatzKMUBemessungsgrundlage
Aufwendungszeitpunkt 01.07.2020 – 27.03.202425 %25 %4 Mio. €
Aufwendungszeitpunkt 28.03.2024 – 31.12.202525 %35 %10 Mio. €
Aufwendungszeitpunkt ab 01.01.202625 %35 %12 Mio. €

Strategie: Projekt-Splitting

Wer seit mehreren Jahren forscht und weiterforscht, kann von einer Aufteilung profitieren: ein rückwirkendes Projekt (z. B. 2022–2025) sichert die alten Jahre, ein Projekt ab 2026 nutzt alle Verbesserungen. Voraussetzung: Die Projekte sind inhaltlich eigenständig – ein anderer Forschungsgegenstand, ein anderes Paradigma oder eine andere Methodik, nicht bloß ein Zeitabschnitt desselben Vorhabens.

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Häufige Fragen zu 2026

Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?

Der Satz beträgt 25 %, für KMU 35 %. Die Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei 12 Mio. € pro Jahr – bis zu 4.200.000 € Förderung pro Jahr für KMU.

Was ist die Gemeinkostenpauschale?

Für Vorhaben mit Beginn ab 2026 können pauschal 20 % aller im jeweiligen Wirtschaftsjahr im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen zusätzlich angesetzt werden – ohne Einzelnachweis von Gemeinkosten. Das erhöht die Bemessungsgrundlage spürbar.

Lohnt sich eine Aufteilung in mehrere Projekte?

Oft ja. Ein rückwirkendes Projekt sichert die alten Jahre; ein ab 2026 startendes Projekt nutzt die Verbesserungen (70 % Auftragsforschung, 20 % Gemeinkostenpauschale). Die Projekte müssen inhaltlich eigenständig sein – dabei unterstützen wir.

Stand: Juli 2026 Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)