Erfolgsbasiert · keine Erfolgsquoten-Versprechen

Region: Bayern

Forschungszulage-Beratung in Bayern

Die bayerische Wirtschaft hat 2024 rund 20,7 Milliarden Euro intern für Forschung und Entwicklung aufgewendet (Destatis) – Rang zwei hinter Baden-Württemberg. Bayerns Besonderheit ist die Gründungsdichte: Wo Gründer:innen selbst forschen, wird die Eigenleistung nach § 3 Abs. 3 FZulG zum entscheidenden Posten – und zugleich zu dem, der die De-minimis-Grenze berührt. Zulagenlotse arbeitet bundesweit und remote; eine Niederlassung in Bayern gibt es nicht.

Stand: Juli 2026
20.696 Mio. € interner FuE-Aufwand der Wirtschaft in Bayern (2024)
22,4 % Anteil am gesamten Wirtschafts-FuE in Deutschland
Rang 2 unter den 16 Ländern nach diesem Aufwand

Quelle: Statistisches Bundesamt, „Interne Ausgaben für Forschung und Entwicklung nach Bundesländern und Sektoren", Berichtsjahr 2024, Stand 27.03.2026. Bundesweit wendete die Wirtschaft 92.514 Mio. € auf.

Was die Zahl über Bayern sagt

Bayern liegt mit 20,7 Milliarden Euro internem FuE-Aufwand der Wirtschaft auf Rang zwei. Die Struktur unterscheidet sich aber von Baden-Württemberg: Neben Automobil und Maschinenbau prägen ein großer IKT- und Halbleitersektor sowie eine ausgeprägte Gründungslandschaft rund um München und Erlangen-Nürnberg das Bild. Für die Forschungszulage verschiebt das den Schwerpunkt – von der Verbundfrage hin zur Frage, wie Eigenleistungen von Gründer:innen und Gesellschaftern korrekt angesetzt werden.

Wo der Forschungsaufwand herkommt – und was das für Anträge heißt

  • IKT, Halbleiter und KI – hier gilt die vollständige Ausschlussliste des IKT-Kapitels im Prüfleitfaden
  • Automobil und Luft- und Raumfahrt – Prototypenphasen mit klarer Grenze beim Prototypentest
  • Medizintechnik und Biotech – Vorhaben, deren Zulassungsarbeiten ausdrücklich nicht förderfähig sind
  • Technologieorientierte Gründungen – Eigenleistung als größter Kostenblock, mit De-minimis-Grenze

Die branchenspezifischen Abgrenzungen – förderfähige Vorhaben, die vollständigen Ausschlusslisten des Prüfleitfadens und Formulierungsbeispiele – stehen auf den Branchenseiten: Software, KI & SaaS , Medizintechnik & Biotech , Elektrotechnik & Elektronik .

Landesförderung und Forschungszulage: die Abgrenzung

Die Forschungszulage ist ein bundesweiter Rechtsanspruch und steht neben der Landesförderung – ausgeschlossen ist nach § 7 FZulG nur die doppelte Förderung derselben Aufwendung. In Bayern stellt sich diese Frage typischerweise gegenüber diesen Programmen:

Programm Träger Gefördert wird
BayTOU – Technologieorientierte Unternehmensgründungen Bayern Innovativ im Auftrag des StMWi Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Gründungen und junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen.
BayTP+ – Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus Bayern Innovativ im Auftrag des StMWi Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mittelständischer Unternehmen, mit festen Einreichungsstichtagen im Jahr.
Innovationsgutschein Bayern Bayern Innovativ im Auftrag des StMWi Gutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe zur Finanzierung externer Innovationsleistungen.

Die bayerische Programmlandschaft ist stärker gestaffelt als anderswo – von der Gründungsförderung über Gutscheine bis zur Mittelstandsförderung. Entsprechend häufiger stellt sich die Abgrenzungsfrage. Sie ist immer dieselbe: Dieselbe Aufwendung darf nicht zweimal gefördert werden, das Programm daneben schon. Eine bayerische Besonderheit kommt hinzu: Wo Zuschüsse als De-minimis-Beihilfen gewährt werden, berühren sie denselben Rahmen wie die Eigenleistung nach § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 FZulG, die ebenfalls nur unter der De-minimis-Verordnung gewährt wird (§ 9 Abs. 5 FZulG). Für gründergeführte Unternehmen mit hohem Eigenleistungsanteil lohnt es sich deshalb, den De-minimis-Rahmen im Blick zu behalten, bevor ein weiterer Zuschuss beantragt wird.

Die Systematik der Kumulierung – was genau herauszurechnen ist und wie der Nachweis geführt wird – steht unter Kombination mit anderen Förderungen. Angaben zu den Programmen stammen von den verlinkten Seiten der Träger; maßgeblich ist immer deren aktuelle Fassung.

Zuständiges Finanzamt

Örtlich zuständig ist bei Kapitalgesellschaften das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung (§ 20 Abs. 1 AO), bei Einzelunternehmern das Wohnsitzfinanzamt (§ 19 AO). Für junge Unternehmen mit Gründer:innen an wechselnden Orten ist das nicht immer trivial: Maßgeblich ist, wo die Geschäftsleitung tatsächlich ausgeübt wird – nicht die Adresse im Handelsregister und nicht der Ort des Coworking-Space.

Der BSFZ-Antrag selbst geht nicht an das Finanzamt, sondern an die bundesweit zuständige Bescheinigungsstelle Forschungszulage – eine regionale Antragstelle gibt es nicht. Erst der Antrag auf Festsetzung läuft über Ihr Finanzamt.

Was in Bayern genauso ist wie überall

Der ehrliche Teil einer Regionalseite: Das meiste an der Forschungszulage ist bundeseinheitlich. Regional unterscheiden sich die Wirtschaftsstruktur, die Landesprogramme und damit die Abgrenzungsfragen – nicht das Verfahren und nicht die Konditionen.

  • Fördersätze: 25 %, für KMU 35 % – bundesweit identisch, bis zu 4.200.000 € pro Jahr.
  • Verfahren: zwei Stufen, beide digital – BSFZ-Webportal und „Mein ELSTER". Keine regionale Antragstelle.
  • Prüfmaßstab: derselbe Prüfleitfaden der BSFZ, unabhängig vom Standort des Unternehmens.
  • Unsere Konditionen: 10 % erfolgsbasiert oder 900 € Fixpreis für die Antragskontrolle – standortunabhängig. Die vollständigen Konditionen stehen auf der Kostenseite.

Häufige Fragen: Forschungszulage in Bayern

Kann ich BayTOU und die Forschungszulage kombinieren?

Grundsätzlich ja – aber nicht für dieselben Aufwendungen. Was über BayTOU gefördert wurde, gehört nicht in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage. Zusätzlich sollten Sie den De-minimis-Rahmen im Blick behalten: Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern werden bei der Forschungszulage nur unter der De-minimis-Verordnung gewährt (§ 9 Abs. 5 FZulG), und viele Landeszuschüsse laufen ebenfalls darüber.

Wie setze ich als Gründer meine eigene Forschungsarbeit an?

Über die Eigenleistung nach § 3 Abs. 3 FZulG: pauschal 100 Euro je Arbeitsstunde bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche, für Einzelunternehmer und Gesellschafter einer anspruchsberechtigten Mitunternehmerschaft. Das BSFZ-Portal blendet das Feld nur bei entsprechender Rechtsform ein. Die Stunden müssen eindeutig und zeitnah aufgezeichnet werden – nachträgliche Schätzungen tragen nicht.

Beraten Sie auch Unternehmen in München oder Nürnberg?

Ja, bundesweit. Zulagenlotse hat seinen Sitz in Hamburg und arbeitet überwiegend remote; eine Niederlassung in Bayern gibt es nicht. Das BSFZ-Verfahren ist vollständig digital – Anträge werden über das Webportal der Bescheinigungsstelle gestellt, nicht bei einer regionalen Stelle.

Andere Regionen

Die Regionalseiten unterscheiden sich in Wirtschaftsstruktur, Landesprogrammen und Abgrenzungsfragen. Gibt es für Ihre Region noch keine Seite, ändert das nichts an Anspruch, Verfahren oder Konditionen – die Forschungszulage ist bundesweit gleich.

Förderfähig in Bayern? Kostenlos prüfen.

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und in welcher Höhe sich ein BSFZ-Antrag für Ihr Vorhaben lohnt – und ob eine Landesförderung daneben sinnvoller ist.